"Gute Erfahrungen in St. Wendel"

Merzig. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes wurde die bisherige Reglung der Mischverwaltung durch Beschäftigte der Kommunen und der Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit als unzulässig erklärt

Merzig. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes wurde die bisherige Reglung der Mischverwaltung durch Beschäftigte der Kommunen und der Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit als unzulässig erklärt.GesetzesänderungDurch die neuen Beschlüsse des Bundestages und des Bundesrates ist jetzt eine Neuorganisation der Hartz-IV-Verwaltung mit dieser Mischverwaltung durch eine Gesetzesänderung möglich geworden. "Der Landkreis St. Wendel, der als einziger im Saarland damals diese Option gezogen hatte, hat sehr gute Erfahrung damit gemacht. Diese ist jetzt dort dauerhaft gesichert", hält die CDU-Mittelstandsvereinigung MIT Merzig-Wadern mit Blick auf den Nachbarkreis fest. Sie setzt sich, auch wegen der guten Erfahrungen, die in St. Wendel gemacht wurden, für die Ziehung dieser Option auch für den Grünen Kreis Merzig-Wadern ein. Vorsitzender Alwin Mertes in einer Presseerklärung: "Bürgernähe und Synergieeffekte auf vielen Ebenen können so weiter besser genutzt und mit beeinflusst werden." Auch die Arbeitsmarktföderung sei ein wichtiger Wirtschaftsfaktor im Kreis Merzig-Wadern. Für die Betroffenen werde sich hinsichtlich der Betreuung sicherlich nicht viel ändern, so Mertes. red

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