Gut vorbereitet durch die Krise

St. Wendel. Die derzeitige Weltwirtschaftskrise trifft nicht nur die großen Betriebe, sie bringt auch etliche kleinere und mittelständische Betriebe an den Rand der Insolvenz. In schwierigen Zeiten sollten alle Unternehmer für den Fall der Fälle bestens vorbereitet sein, um entsprechend gegensteuern zu können

 Jan-Michael Lippe und Christiane Fritz-Nagel. Foto: SZ

Jan-Michael Lippe und Christiane Fritz-Nagel. Foto: SZ

St. Wendel. Die derzeitige Weltwirtschaftskrise trifft nicht nur die großen Betriebe, sie bringt auch etliche kleinere und mittelständische Betriebe an den Rand der Insolvenz. In schwierigen Zeiten sollten alle Unternehmer für den Fall der Fälle bestens vorbereitet sein, um entsprechend gegensteuern zu können. Dies war die zentrale Botschaft der Vortragsveranstaltung "Die Wirtschaftskrise, bereits in Ihrem Unternehmen angekommen?" von IHK Regional im Unternehmer- und Technologiezentrum St. Wendel. Hans-Josef Scholl, neuer Geschäftsführer der Wirtschaftsförderungsgesellschaft St. Wendeler Land, begrüßte die Zuhörer: "Ich hoffe, Sie sind alle nur vorbeugend da und noch nicht von der Krise betroffen! Es ist auf jeden Fall sehr wichtig, sich rechtzeitig intensiv mit der Frage "was wäre wenn" zu beschäftigen". Steuerberaterin Christiane Fritz-Nagel ging in ihrem Vortrag auf eine ganze Reihe von Risikofelder ein, die ein Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen können. Ständig gelte es, Beschaffungsmarktrisiken, Absatzmarkt- und Schadensrisiken, finanzwirtschaftliche, rechtliche und personelle Risiken sowie Fertigungs- und Forschungsrisiken im Auge zu behalten. Nur so könne man frühzeitig auf Probleme reagieren. Hier tauchen viele Fragen auf: Was ist, wenn der Lieferant insolvent wird und dringend benötige Zubehörteile nicht mehr geliefert werden? Was ist, wenn gute Kunden plötzlich nicht mehr zahlen? Wie bewerten die Banken meine Forderungen, meine Sicherheiten und Vermögenswerte? Christiane Fritz-Nagel und Rechtsanwalt Jan-Michael Lippe erläuterten auch die verschiedenen Insolvenzgründe: Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Ein Schuldner ist zahlungsunfähig, wenn er nicht mehr in der Lage ist, seine fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Entscheidend ist hier die Abgrenzung zwischen Zahlungsunfähigkeit und schlichter Zahlungsstockung. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofes BGH liegt eine Zahlungsstockung dann vor, wenn der Zeitraum nicht überschritten wird, den eine kreditwürdige Person benötigen würde, um sich die benötigten Mittel zur Beseitigung ihrer Zahlungsschwierigkeiten zu beschaffen. Hierbei geht der BGH von einem Zeitraum von drei Wochen aus. Diese Frist ist für den Geschäftsführer einer zahlungsunfähigen GmbH sehr wichtig, da er innerhalb dieser Frist den Insolvenzantrag zu stellen hat. In dieser Phase gelte es für Gesellschafter und Geschäftsführer insolventer Unternehmen, so Rechtsanwalt Lippe, viele Vorschriften zu beachten, um persönliche Haftungsrisiken zu vermeiden. red

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