Grundstückseigentümer fühlen sich bevormundet

Heusweiler. Verärgert verließen am Donnerstagabend mehrere Besucher die Heusweiler Gemeinderatssitzung. Der Rat hatte mehrheitlich zugestimmt, dass eine Wiesenlandschaft bei Holz und Wahlschied als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen wird. Dabei hatten die Besucher eigentlich gehofft, dass der Gemeinderat - wie schon im Januar 2010 - dieses Vorhaben des Umweltministeriums ablehnt

 Gras des Anstoßes: Wiesenlandschaft mit Pfeifengras. Foto: pipin

Gras des Anstoßes: Wiesenlandschaft mit Pfeifengras. Foto: pipin

Heusweiler. Verärgert verließen am Donnerstagabend mehrere Besucher die Heusweiler Gemeinderatssitzung. Der Rat hatte mehrheitlich zugestimmt, dass eine Wiesenlandschaft bei Holz und Wahlschied als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen wird. Dabei hatten die Besucher eigentlich gehofft, dass der Gemeinderat - wie schon im Januar 2010 - dieses Vorhaben des Umweltministeriums ablehnt. Doch nur 12 Vertreter aus den Reihen von CDU und FDP stimmten gegen die Pläne des Ministeriums.13 Vertreter aus den Reihen der NÖL und der SPD, sowie Ute Hubig (CDU) und Iris Langguth (Grüne) stimmten der Schutzgebietausweisung zu. 15 Mandatsträger von SPD, CDU und der Linken enthielten sich. Wie mehrfach berichtet, soll diese etwa 70 Hektar große Wiesen- und Ackerlandschaft unter Schutz gestellt werden, weil dort Pfeifengraswiesen und Magere Flachlandmähwiesen wachsen. Sie sind laut Naturschutzgesetz "erhaltenswert und unter Schutz zu stellen". Bisher war diese Wiesenlandschaft als Natura-2000- oder FFH-Gebiet bekannt. Aber seit März 2010 hat sich die Gesetzeslage verändert. Jetzt ist das Bundesnaturschutzgesetz maßgebend für die Unterschutzstellung. "Zahlreiche Flächen in diesem Gebiet, die als Äcker ausgewiesen sind, dürfen nicht mehr als solche genutzt werden. Die Grundstücksbesitzer werden bestraft. Das, was hier geschieht, ist Bürokratie, Bevormundung und ein Stück Enteignung", sagte Oliver Luksic (FDP). Ähnlich Manfred Schmidt (CDU): "Was hier geschieht, ist eine Enteignung von Grund und Boden, wir lehnen diese Mogelpackung ab." Anders Ulrich Steinrücken (NÖL): "Ich sehe diese Verordnung unproblematisch. Sie lässt Raum für Vertragswirtschaft. Das Gebiet war seit 1987 Landschaftsschutzgebiet und ist jetzt Landschaftsschutzgebiet. Es kommt an Restriktionen für die Grundstücksbesitzer nicht so viel Neues drauf, dass so ein Aufstand gemacht werden muss. Von Enteignung zu sprechen halte ich fast für Rechtsbeugung." Ähnlich Reiner Zimmer (SPD): "Die Bürger dürfen das Gebiet genau so nutzen, wie sie es bisher getan haben." Dem widersprach Ulrich Krebs (FDP): "Alleine die Verlegung der Mähtermine bedeutet eine Qualitätsveränderung der Grundstücke. Außerdem müssen Managementpläne aufgestellt werden. Die Eigentümer befürchten nun, dass ihnen alles aufgehalst wird." Hans-Kurt Hill (Die Linke) wollte wissen, ob die Grundstücksbesitzer die Möglichkeit hätten, Rechtsmittel gegen die Schutzgebietsausweisung einzulegen. Dazu Peter Paulus, der Fachbereichsleiter Umwelt bei der Gemeinde Heusweiler: "Bei der Offenlegung des Verordnungstextes hat jeder die Möglichkeit, schriftlich Stellung zu nehmen. Das gilt dann als Einspruch und muss vom Ministerium behandelt werden." Der Entwurf des Verordnungstextes ist noch bis zum 28. Februar im Heusweiler Rathaus (Zimmer 2.14) während der Rathausöffnungszeiten ausgelegt.

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