Grünschnittannahme nur mit aktueller Anlieferberechtigung

Neunkirchen. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass bei der Nutzung des kommunalen Grünschnittannahmeplatzes die Anlieferberechtigungen für das Jahr 2013 (rosa) mitzuführen sind. Diese wurden Mitte Januar mit den Steuerbescheiden zugestellt

Neunkirchen. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass bei der Nutzung des kommunalen Grünschnittannahmeplatzes die Anlieferberechtigungen für das Jahr 2013 (rosa) mitzuführen sind. Diese wurden Mitte Januar mit den Steuerbescheiden zugestellt. Die Mitarbeiter vor Ort sind angewiesen, sporadisch zu kontrollieren und gegebenenfalls die Personen ohne Anlieferberechtigung nicht abladen zu lassen. Öffnungszeiten bis einschließlich 31. März: Mittwoch und Freitag 13 bis 16 Uhr, Samstag 9 bis 15 Uhr. Letzter Einlass bis zehn Minuten vor Schließung. red

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