Überwachung in Saarbrücken Grünes Licht für Video-Kameras

Saarbrücken · Die Polizei testet die Überwachung in Saarbrücken. Der Datenschutzbeauftragten Monika Grethel reichen Hinweisschilder.

 Landesdatenschutzbeauftragte Monika Grethel

Landesdatenschutzbeauftragte Monika Grethel

Foto: LFDI

Saar-Innenminister Klaus Bouillon (CDU) hat jetzt grünes Licht für den bis Ende Februar laufenden Test der Video-Überwachungskameras an der Johanneskirche und am Hauptbahnhof in Saarbrücken erhalten. Wie die Chefin des Unabhängigen Datenschutzzentrums des Saarlandes und Landesdatenschutzbeauftragte Monika Grethel der SZ sagte, könnten „die rechtlichen Voraussetzungen für eine räumlich begrenzte Video-Überwachung dieser Bereiche zum jetzigen Zeitpunkt nicht bestritten werden“. Diese Voraussetzungen sind nach Grethels Angaben die „Vorkommnisse im Umfeld der Johanneskirche und des Hauptbahnhofs“. Dort war es in der jüngeren Vergangenheit vermehrt zu Gewalttätigkeiten und Diebstählen gekommen, die von der Polizei auch im Zusammenhang mit der Szene der Drogenabhängigen gesehen werden. Für die Testreihe, die Bouillon als Voraussetzung für seine letztendliche Entscheidung über die Anschaffung des effizientesten Video-Überwachungssystems sieht, gelte aus datenschutzrechtlicher Perspektive nichts anderes als für den späteren „Echtbetrieb“: Grundlage sei dafür das Saar-Polizeigesetz.

Ob es einen Verbesserungsbedarf bei den derzeit getesteten Geräten, die ihre Bilder in die Polizeizentrale in der Mainzer Straße senden, gebe, könne sie „aus hiesiger Sicht“ nicht bewerten, erklärte Grethel. Im Vorfeld der Testreihe seien jedoch vom Unabhängigen Datenschutzzentrum Vorgaben für die technische und organisatorische Ausgestaltung der Video-Überwachung gemacht worden, von deren Umsetzung sie ausgehe. Die Hinweis-Schilder auf die Video-Überwachung, die Bouillon hatte aufstellen lassen (die SZ berichtete), erfüllten ebenfalls die Anforderungen, die für den zukünftigen „Echtbetrieb“ gelten würden.

Mit der polizeilichen Video-Überwachung an der Johanneskirche und am Hauptbahnhof sei zwar „grundsätzlich ein Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Passanten verbunden“, räumte Grethel ein. Jedoch sei dieser Eingriff im Hinblick auf die konkreten Aufgaben der Polizei an Kriminalitätsschwerpunkten und die Beobachtung per Live-Monitoring mit nur anlassbezogener Speicherung datenschutzrechtlich „einstweilen hinnehmbar“, betonte Grethel. „Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang auch, dass die von der polizeilichen Video-Überwachung erfassten Bereiche von Passanten überwiegend schnell durchschritten werden, so dass der mit der Video-Überwachung verbundene Eingriff nicht als schwerwiegend bezeichnet werden kann“, fügte Grethel hinzu.

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