Grubenwasser kostet Geld: Gericht weist Klage der RAG zurück

Saarlouis. Vor dem Verwaltungsgericht in Saarlouis hat gestern die RAG Deutsche Steinkohle einen Rechtsstreit gegen das Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz (LUA) verloren. Dabei ging es um rund 340 000 Euro, die der RAG vom LUA als "Grundwasserentnahmeentgelt" für das Jahr 2008 in Rechnung gestellt worden waren

Saarlouis. Vor dem Verwaltungsgericht in Saarlouis hat gestern die RAG Deutsche Steinkohle einen Rechtsstreit gegen das Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz (LUA) verloren. Dabei ging es um rund 340 000 Euro, die der RAG vom LUA als "Grundwasserentnahmeentgelt" für das Jahr 2008 in Rechnung gestellt worden waren. Diese Rechnung war dem Bergbaubetrieb ins Haus geflattert, nachdem er 2008 über zehn Millionen Kubikmeter Wasser aus den Gruben abgepumpt und in saarländische Flüsse und Bäche abgeleitet hatte. Für jeden Kubikmeter Grubenwasser stellte das LUA der RAG rund drei Cent in Rechnung. Die Grundlage für die Eintreibung dieser Wassergebühr ist das im März 2008 in Kraft getretene "Grundwasserentnahmeentgeltgesetz", dessen erster Paragraf lautet: "Das Land erhebt von dem Benutzer für das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser ein Grundwasserentnahmeentgelt."Doch gegen die Zahlung dieses Entgeltes rief die RAG das Verwaltungsgericht an. Denn, so ihre Begründung: Weil das Grundwasser nicht genutzt werde, habe sie auch keinen Vorteil von der Grubenwasserförderung. Also werde sie gegenüber anderen Grundwassernutzern, die aus der Bereitstellung von Trink- oder Brauchwasser einen Vorteil ziehen, benachteiligt.In seiner Begründung zur Abweisung der RAG-Klage führte der Vorsitzende Richter Ulrich André aus, dass keine Bedenken gegen die Erhebung des Entgeltes bestünden; auch in höheren Instanzen sei dies bereits bestätigt worden. Auch müsse der Benutzer des Grundwassers keinen Vorteil aus seiner Tätigkeit gewinnen; allein schon das Benutzen des Grundwassers gelte als "entgeltpflichtig". Selbst die Ausnahmeregelung, wonach für gehobenes Grubenwasser, "soweit es zur Energiegewinnung genutzt wird", kein Entgelt in Rechnung gestellt wird, gelte für die RAG nicht, da bisher keine energetische Verwertung des Grubenwassers vorliege, so das Gericht. Zuletzt war das Grubenwasser, das jährlich in einer Größenordnung von zwölf bis 16 Millionen Kubikmeter in Flüsse und Bäche abgepumpt wird, wegen seiner möglichen Schadstoffbelastung in die Schlagzeilen geraten. Im Umweltministerium wurde vermutet, dieses Wasser könne zur Anreicherung von PCB und Dioxin in den Fischen der Saar beitragen. Dem widersprach die RAG, die eine ständige Grubenwasser-Beprobung vorschlug.

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