Verweigerte Leistungsprüfungen? Große Dienst-Geheimnisse um Polizeihund „Tommy“

Saarbrücken/Bexbach · Er hört auf den Namen „Tommy“ und ist gerade mal vier Jahre jung. Der belgische Schäferhund (Malinois) steht in den Diensten der saarländischen Polizei, also des Steuerzahlers. Mit seiner Hundeführerin, einer Hauptkommissarin, bildet der treue Vierbeiner nach offiziellen Polizeiangaben eine „taktische Einheit“ – wenn Frauchen und Hund denn überhaupt gemeinsam eingesetzt werden können.

 Ein Polizeihund bei einem Vielseitigkeitswettkampf (Symbolfoto).

Ein Polizeihund bei einem Vielseitigkeitswettkampf (Symbolfoto).

Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Denn darüber, ob „Tommy“ für die Polizei als Schutzhund und ausgebildete Brandmittel-Spürnase überhaupt noch einsatzfähig ist, gibt es offenbar unterschiedliche Auffassungen.

Wie es heißt, soll seine Hundeführerin ihn seit Jahren nicht zu intern vorgeschriebenen Leistungsüberprüfungen vorgestellt haben, weshalb „Tommy“ angeblich seit etwa eineinhalb Jahren nicht mehr als Diensthund einsetzbar sei.  Polizeisprecher Georg Himbert lehnte in diesem Fall „dezidierte, personenbezogene Angaben“ ab. Er bestätigte aber auf Anfrage, dass die Diensthundeführer mit ihren Tieren regelmäßig Leistungsüberprüfungen absolvieren müssen. Dies werde beim Landespolizeipräsidium (LPP) „aus Qualitätssicherungsgründen seit jeher praktiziert“. Die Ergebnisse dieser Prüfungen über den Ausbildungsstand der Diensthunde sollten aber behördenintern bleiben. Himbert stellt zudem fest: „Die Nichtteilnahme an einer Leistungsüberprüfung bedingt nicht, dass Hundeführer und/oder Diensthund nicht eingesetzt werden können.“ Genau dies sehen wohl Kritiker polizeiintern ganz anders. So soll es wiederholt mahnende Hinweise gegeben haben, dass Schutz- und Spürhund „Tommy“, dem auch klare Gehorsamsmängel nachgesagt werden, mangels Prüfungsnachweis vorerst nicht mehr zum Einsatz, etwa bei Fußballspielen, Demonstrationen oder anderen Großereignissen, kommen dürfe.

Himbert hatte zunächst auf die Frage, ob alle 25 Hundeführer der Saar-Polizei mit ihren insgesamt 28 Tieren (deutsche, holländische und belgische Schäferhunde) die erforderlichen Jahresprüfungen regelmäßig absolviert haben, ausweichend mit dem Hinweis geantwortet: „Alle teilnehmenden Diensthundeführer haben ihre Prüfungen erfolgreich bestanden.“ Diese Antwort („alle teilnehmenden.♦.♦.♦“) erlaubt die Schlussfolgerung, dass mindestens eine „taktische Einheit“, bestehend aus Mensch und Hund, nicht angetreten ist, warum auch immer.

Ein Dienstgeheimnis bei der Saar-Polizei scheint auch, zu welchen Preisen die Hunde auf Staatskosten gekauft werden. Himbert: „Zu einzelnen Ankaufspreisen werden hier keine Angaben gemacht.“ Die Tiere werden in der Regel im Alter von zwölf bis 36 Monaten von Händlern oder Züchtern angekauft und bleiben dann durchschnittlich bis zu einem Alter von zehn Jahren im Dienst. Sie leben meist im Haushalt ihrer Hundeführer und begleiten diese zum Polizeidienst. Die Tiere können aber auch in eine Zwingeranlage am Sitz der Diensthundestaffel in Bexbach eingestellt werden.

Vater Staat sorgt für seine Vierbeiner auch in deren Ruhestand. In solchen Fällen werden Pflegeverträge mit den Hundeführern geschlossen.

Selbst wenn Spürhund „Tommy“ derzeit nicht einsatzfähig sein sollte, hungern muss er nicht. Die Polizeikasse überweist monatlich 61,52 Euro Futtergeld plus 7,50 Euro Fahrtkostenpauschale. Dem Hundeführer werden zudem täglich eine Stunde auf seine Dienstzeit für die Pflege und Betreuung des Tieres angerechnet. Auch die Tierarztkosten übernimmt der Staat als Hundehalter. Durchschnittlich fielen hier in den letzten Jahren pro Tier 1444 Euro an.

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