"Graf aus Faha" muss ins Gefängnis

Saarbrücken/Mettlach. Das Landgericht Saarbrücken hat gestern sein Urteil gegen Wolfgang Graf von S., Baron von E. aus Mettlach-Faha verkündet. Der Angeklagte wurde wegen gewerbsmäßigen Betruges in 39 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von neuneinhalb Jahren verurteilt

 Rechtsanwalt Armin Golzem (links), Wolfgang Graf von S. (Mitte) und Rechtsanwalt Klaus Robling gestern vor der Großen Wirtschaftstrafkammer im Landgericht. Foto: Becker und Bredel

Rechtsanwalt Armin Golzem (links), Wolfgang Graf von S. (Mitte) und Rechtsanwalt Klaus Robling gestern vor der Großen Wirtschaftstrafkammer im Landgericht. Foto: Becker und Bredel

Saarbrücken/Mettlach. Das Landgericht Saarbrücken hat gestern sein Urteil gegen Wolfgang Graf von S., Baron von E. aus Mettlach-Faha verkündet. Der Angeklagte wurde wegen gewerbsmäßigen Betruges in 39 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von neuneinhalb Jahren verurteilt. Da viele Anleger aus Belgien und Frankreich nicht öffentlich vor Gericht über ihr angelegtes Geld sprechen wollten, wurden deren Fälle nicht belangt. In ihrer Urteilsbegründung ging Richterin Christiane Schmitt auf den Lebenslauf des Grafen ein. Er ist 1947 als Bürgerlicher in Neumünster (Schleswig-Holstein) geboren und erlernte einen technischen Beruf. Bald gelangte er an Ausweis-Papiere eines Australiers und lebte unter falscher Identität in den USA. Dort heiratete er eine Amerikanerin, zog nach Großbritannien, wo eine Tochter des Paares geboren wurde. Zurück in Deutschland, trat er unter seinem echten Namen auf. In Trier wurde er wegen Betruges zu zweieinhalb Jahren verurteilt. Nach seiner Haftentlassung erwarb er ein herrschaftliches Anwesen in Mettlach-Faha, wo die Familie lebte. Im Jahr 2003 ließ sich das Paar erst scheiden und heiratete dann erneut. Inzwischen hatte die Frau in den USA ihren Namen in Gräfin von S. Baronin von E. ändern lassen. Bei der Wiederheirat nahm der Gatte diesen Namen an.Auf den Kaiman Inseln, in der Schweiz und in Luxemburg erwarb er Firmen. Es wurde mit Beteiligungen gehandelt. Bald arbeitete ein Vermögensberater einer luxemburgischen Bank für ihn und vertrieb die Aktien des Grafen. Aber die AG war vermögenslos, die Bilanzen reine Phantasie und die in Prospekten gezeigten Immobilien gehörten einer anderen Firma des Grafen.Die Verteidiger erwägen, das Urteil anzufechten. Der Konkursverwalter habe viel Vermögen verschleudert. Auf dem Weingut des Grafen in Frankreich seien die Trauben an den Stöcken verfault, obwohl ein Winzer 50 000 Euro dafür geboten habe. Und der Wein in Faha sei verdorben, weil er im Winter in einer nicht frostsicheren Halle gelagert wurde. Dennoch könnten die Anleger im Konkursverfahren mit einer Quote von 30 Prozent rechnen.

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