Grabstätte zu Lebzeiten erwerben

Völklingen. Die Änderung von zwei wichtigen Satzungen stand am Donnerstagnachmittag auf der Tagesordnung des Stadtrats Völklingen.Mit drei Enthaltungen stimmte der Rat einer Änderung der im Jahr 2010 in Kraft getretenen Friedhofsatzung zu. Eine wesentliche Neuerung: Urnenraseneinzelgrabstätten im Baumgrabfeld können schon zu Lebzeiten erworben werden

Völklingen. Die Änderung von zwei wichtigen Satzungen stand am Donnerstagnachmittag auf der Tagesordnung des Stadtrats Völklingen.Mit drei Enthaltungen stimmte der Rat einer Änderung der im Jahr 2010 in Kraft getretenen Friedhofsatzung zu. Eine wesentliche Neuerung: Urnenraseneinzelgrabstätten im Baumgrabfeld können schon zu Lebzeiten erworben werden. Damit folgt man dem Wunsch der Angehörigen: Sie können später in unmittelbarer Nähe ihres Verstorbenen beigesetzt werden. Das Baumgrabfeld bietet Platz für 670 Urnen-Erdbestattungen, deren Lage innerhalb der Fläche frei wählbar ist. Die Stadt hat das Feld im Oktober 2007 angelegt.

Außerdem darf jetzt eine Kindergrabstätte auch mit einer Urne belegt werden. Das Nutzungsrecht von Urnenstelen beträgt weiterhin zehn Jahre, kann nun aber verlängert werden.

Die Möglichkeit der Aufstellung von Holzkreuzen bei Rasengrabstätten wurde zeitlich festgelegt. "Provisorisch aufgestellte Holzkreuze und -tafeln werden drei Monate nach der letzten Beisetzung abgebaut und für die Dauer eines Monats auf dem jeweiligen Friedhof aufbewahrt. Dort können sie innerhalb eines Monats nach vorheriger Rücksprache mit dem Friedhofswärter abgeholt werden", heißt es in dem neuen Satzungstext.

Mit sieben Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen billigte der Stadtrat am Donnerstagnachmittag die von der Verwaltung vorgeschlagene Änderung der Straßenreinigungssatzung. Ab 1. Juli erhöht sich die Straßenreinigungsgebühr um durchweg knapp 24 Prozent.

Die Straßen sind je nach Häufigkeit der Reinigung in fünf Klassen eingeteilt. Die entsprechende Gebühr je Frontmeter und Jahr reicht von 0,32 Euro (Reinigung zweimal im Jahr) bis 31,30 Euro (tägliche Reinigung). Ein Unterausschuss, in dem alle Fraktionen vertreten sind, soll nun bis zum 1. November 2012 eine neue Satzung erarbeiten.

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