Glühender Widerstand Dehoga sieht Wasserpfeifen als zulässige Dienstleistung

Saarbrücken. In der "Bar Central" ist alles wieder so wie früher. Die Aschenbecher stehen auf dem Tisch. Die Zigarettenschachtel liegt dort neben dem Glas mit Pastis. Blaue Rauchfäden hängen in der Luft, verziehen sich langsam durch die weit geöffneten Fenster ins Nauwieser Viertel. Das Nichtraucherschutzgesetz der Jamaika-Koalition scheint es nicht zu geben

Heiß umstritten: Die Zigarette ist für den Gesetzgeber in saarländischen Kneipen tabu. Eine Saarbrücker Bar sucht den Ausweg in einem Raucherclub. Foto: Maurer

Heiß umstritten: Die Zigarette ist für den Gesetzgeber in saarländischen Kneipen tabu. Eine Saarbrücker Bar sucht den Ausweg in einem Raucherclub. Foto: Maurer

Saarbrücken. In der "Bar Central" ist alles wieder so wie früher. Die Aschenbecher stehen auf dem Tisch. Die Zigarettenschachtel liegt dort neben dem Glas mit Pastis. Blaue Rauchfäden hängen in der Luft, verziehen sich langsam durch die weit geöffneten Fenster ins Nauwieser Viertel. Das Nichtraucherschutzgesetz der Jamaika-Koalition scheint es nicht zu geben. Das absolute Rauchverbot in Gaststätten hat hier nur eines verändert: Vor dem Trinken und Rauchen müssen Name, Geburtsdatum und Wohnort in eine Liste eingetragen werden. Wer auf dieser Liste steht, ist Mitglied im Smokey-Raucherclub. Für einmalig drei Euro Beitrag werden die Raucher und Nichtraucher Teil eines exklusiven Zirkels - eines nicht eingetragenen Vereins, der im Vereinslokal "Bar Central" von Inhaberin Josefine Rühl bewirtet wird. Über 500 Mitglieder sind es nach knapp drei Wochen. Die bestellten Ausweise reichten erstmal nur bis zum Buchstaben T. Ob die neue, alte Freiheit für Raucher zulässig ist, bezweifeln die Saarbrücker Stadtverwaltung und das Gesundheitsministerium allerdings.Christina Hennrich will es genau wissen: Sie hat Smokey mit ins Leben gerufen. Einerseits um bei ruhigen Jazz-Klängen in der Bar gemeinsam mit anderen ihre Rauchwolken in die Luft blasen zu können. Andererseits spricht sie mit der glimmenden Zigarette zwischen den Fingern von Freiheitsrechten, die sie in Anspruch nehmen will, "einschließlich der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit". Die Vereinigung im mutmaßlich ersten Raucherclub des Saarlandes: ein Akt mit rechtlicher und politischer Dimension. Eines der Mitglieder, "ein Witzbold", habe sich als Grünenchef Hubert Ulrich in die Liste eingetragen, erzählt Hennrich.

Ulrich hatte sich in der Konstellation mit FDP und CDU für das absolute Rauchverbot stark gemacht. Mitte März wurde das Gesetz vom saarländischen Verfassungsgerichtshof für verfassungskonform erklärt. Seither sind die Ascher in den Kneipen Tabu. Es drohen Strafen bis zum Konzessionsentzug. In der "Bar Central" soll die Konzession vorläufig ruhen, sagt Christina Hennrich. Das Gewerbe von Wirtin Rühl umgemeldet werden zur "Gastgeberin eines Raucherclubs".

Ob das Modell eine Zukunft hat, ist ungewiss. Hennrich ist bereit, den Rechtsweg zu beschreiten. Die Saarbrücker Stadtverwaltung prüft derweil den Fall. Rechtsdezernent Jürgen Wohlfarth will dies abwarten, ist aber grundsätzlich skeptisch: "Umgehungsversuche des Rauchverbots sind bundesweit da. Sie scheitern überall." Wohlfarth sieht die Zugänglichkeit zum Clublokal gegeben, wenn es sich um einen offenen Verein handelt. Auch im Gesundheitsministerium werden Raucherclubs kritisch gesehen. Das Ministerium verweist darauf, dass "die Gaststätteneigenschaft" nicht von der Konzession abhänge, sondern ob Speisen oder Getränke angeboten werden. Die rechtliche Beurteilung solcher Fälle sei Sache der Ordnungsämter.Saarbrücken. Für Betreiber von Shisha-Bars gibt es offenbar eine Möglichkeit, dem Nichtraucherschutzgesetz zu entgehen. Voraussetzung ist nach Ansicht von Frank Hohrath, Geschäftsführer des Hotel- und Gaststättenverbandes im Saarland (Dehoga), dass die Dienstleister mit Wasserpfeifen, Kohlen und Tabak keinen gastronomischen Betrieb mehr aufrechterhalten, also keine Speisen oder Getränke abgeben. Hohrath sagte der SZ: "Das ist meiner Ansicht nach ein Schlupfwinkel für solche Betriebe." Das saarländische Gesundheitsministerium erklärte gestern auf eine Anfrage der Saarbrücker Zeitung allgemein, dass nicht das Rauchen oder das Anbieten von Tabak oder Pfeifen verboten sei. Verboten sei jedoch das Rauchen in Gaststätten. Das Rauchen bleibe ansonsten an allen Orten und in allen Formen erlaubt, die nicht durch das Gesetz oder andere gesetzliche oder weitere Bestimmungen unter ein Rauchverbot fallen, hieß es weiter. pg

"Sie scheitern überall."

Saarbrückens Rechtsdezernent Jürgen Wohlfarth zu Umgehungs- versuchen des Rauchverbots

Meinung

Das Raucher-Biotop

Von SZ-RedakteurPatrick Griesser

Es ist diese Mischung aus Kreativität und Beharrlichkeit, die "Smokey" sympathisch macht. Raucher und ihre Freunde schaffen sich in einer Bar eine eigene kleine (Vereins-)Welt, die sie gegen Bürokratie und ein Zuviel an Staat verteidigen wollen. Notfalls im Gerichtssaal.

Ja, natürlich haben Gerichte Wichtigeres zu entscheiden. Und unstrittig ist, dass Rauchen schädlich ist. Die Freiheit des Einzelnen erlaubt es jedoch, sich selbst zu schädigen. Wer sich also bewusst dem exklusiven Kreis aus Vereinsmitgliedern anschließt, der nimmt die Risiken für seine Gesundheit in Kauf. 500 Menschen tun das bereits heute. Auch wenn Richter demnächst Ascher und Kippen in der Bar verbieten sollten: Der Raucherclub ist wohltuender Ausdruck für den Widerstand gegen die Bevormundung durch staatliche Verbote.

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