Gleich zweimal hat's geblitzt

Sulzbach. Gerd Krämer ist aufs Sulzbacher Ordnungsamt zurzeit nicht gut zu sprechen. Der Mann wohnt in der Goldene-Au-Straße, die, "zumindest am Anfang und Ende als 30er Zone gekennzeichnet ist". Krämer durchfährt die Straße täglich auf dem Weg zur Arbeit

Sulzbach. Gerd Krämer ist aufs Sulzbacher Ordnungsamt zurzeit nicht gut zu sprechen. Der Mann wohnt in der Goldene-Au-Straße, die, "zumindest am Anfang und Ende als 30er Zone gekennzeichnet ist". Krämer durchfährt die Straße täglich auf dem Weg zur Arbeit. Innerhalb von drei Wochen ist er, wie er sagt, nun zum zweiten Mal zu fast gleicher Uhrzeit und an fast der gleichen Stelle mit etwas mehr als 40 km/h geblitzt worden.

Wenn er nun morgens starte, fahre er mit Tempomat bei 30 km/h los. Es sei aber leider so, dass sich an eine ebene Strecke eine relativ große Steigung anschließe, an der man etwas Gas gebe. Und genau da, wo man unbewusst etwas beschleunige, sei er wieder geblitzt worden. Aber: "In der Ebene, wo die Fahrbahn auf einer Seite durch parkende Autos die Sicht auf Kinder behindert, wird nicht geblitzt. Dort, wo die Straße sich an der Steigung weitet, gut übersichtlich ist und man verleitet ist, Gas zu geben, dort läßt sich leicht Geld verdienen." Gerd Krämer spricht von Abzocke.

Im Internet habe er zum Thema "Tempo-30-Zone" recherchiert und herausgefunden: "Es gibt tatsächlich Anforderungen, die einzuhalten sind." Laut Straßenverkehrsordnung (STVO)seien etwa Kreuzungen und Einmündungen mit "rechts vor links" zu regeln, es darf keine Vorfahrtstraße (Zeichen 306) sein usw. Nach Auffassung des ADAC würden sich auch Tempo-30-Zone und ÖPNV ausschließen. Krämer: "In unserem Fall gibt es in dieser 30er Zone nirgends ,Rechts vor Links', sondern überall das Zeichen 306, und mehrere Haltestellen des ÖPNV sind vorhanden und werden angefahren." Ihm, sagt Leser-Reporter Krämer, gehe es nicht ums Geld. Was er bemängele, sei, dass der Gesetzgeber anscheinend sinnvolle Vorgaben hinsichtlich der 30er-Zonen mache, Kommunen sich aber darüber hinwegsetzten, "weil sie so noch leichter an das Geld ihrer Bürger kommen". Richard Michaely, der Leiter des Sulzbacher Ordnungsamtes, sieht die Sachlage so: Die Anordnung von Tempo-30-Zonen basiere auf der Verkehrsplanung der Kommune. Es sei grundsätzlich richtig, dass in einer Tempo-30-Zone die Regel "Rechts vor Links" gilt und dass es keine Vorfahrtregelungen (VZ 306 StVO) gibt: "Es gibt jedoch Ausnahmen von diesen Grundsätzen. In der Verwaltungsvorschrift zu § 45 StVO heißt es unter anderem: Der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (wie Rettungswesen, Katastrophenschutz, Feuerwehr) sowie der Verkehrssicherheit ist vorrangig Rechnung zu tragen." Da es im gesamten Bereich Sulzbach-West, der allein durch die Goldene-Au-Straße verkehrlich erschlossen werde, mehrere Rettungszufahrten gebe, insbesondere in der Nelkenstraße, im Tulpenweg und im Fichtenweg, und der ÖPNV durch das Wohngebiet fahre, sei der vorgenannten Ausführung der Verwaltungsvorschriften Rechnung getragen worden, indem die Goldene-Au-Straße als Vorfahrtstraße ausgewiesen wurde. Michaely: "Zu den Messpunkten im Rahmen der Geschwindigkeitskontrollen ist zu sagen, dass es vier Messpunkte gibt. Diese sind aufgrund rechtlicher Vorgaben eingerichtet worden." Von Abzocke könne jedenfalls nicht gesprochen werden.

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