Kontaktnachverfolgung Innenministerium stellt Gesundheitsämtern bis zu 500 000 Euro zur Verfügung

Saarbrücken · Damit die Kontaktnachverfolgung auch weiterhin gewährleistet bleiben kann und die Gesundheitsämter auch zukünftig personell gut ausgestattet sind, bedarf es finanzieller Hilfe.

 Symbolbild.

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Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Dazu wird das Innenministerium den Gesundheitsämtern die benötigten Mittel in Höhe von bis zu 500 000 Euro bereitstellen, um direkt und auch zukünftig handlungsfähig zu sein.

„Die saarländischen Gesundheitsämter haben im Verlauf der Corona-Pandemie eine wichtige Schlüsselrolle eingenommen und sind aktuell wichtiger denn je. Ohne sie wäre es nicht möglich, die Krise so zu bewältigen, wie wir es jetzt tun. Gerade mit der Kontaktnachverfolgung leisten sie einen grundlegenden Beitrag in der Pandemie. Deshalb haben wir, gemeinsam mit dem Innenministerium, beschlossen, dass wir den saarländischen Gesundheitsämtern nachhaltig den Rücken stärken müssen“, erklärt Gesundheitsministerin Monika Bachmann.

Der Bund stellt für die Umsetzung des ÖGD-Paktes insgesamt Mittel in Höhe von 4 Milliarden Euro ab 2021 bis 2026 zur Verfügung. Da die dynamische Entwicklung der Corona-Pandemie keinen Handlungsspielraum bis 2021 zulässt, haben sich Innenminister Bouillon und Gesundheitsministerin Bachmann ressortübergreifend darauf verständigt, die benötigte finanzielle Unterstützung bereit zu stellen.

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