Gerüstbauer erkämpfen Mindestlohn im Kreis St. Wendel
St. Wendel. Sicheres Lohn-Gerüst beschlossen: Für die Gerüstbauer im Kreis St. Wendel gilt künftig ein Mindestlohn. Darauf hat die IG Bauen-Agrar-Umwelt Saar-Trier hingewiesen. Als Lohnuntergrenze müsse jeder Beschäftigte in diesem Sektor ab diesem Monat mindestens 9,50 Euro pro Stunde verdienen, ist von der Gewerkschaft zu hören
St. Wendel. Sicheres Lohn-Gerüst beschlossen: Für die Gerüstbauer im Kreis St. Wendel gilt künftig ein Mindestlohn. Darauf hat die IG Bauen-Agrar-Umwelt Saar-Trier hingewiesen.Als Lohnuntergrenze müsse jeder Beschäftigte in diesem Sektor ab diesem Monat mindestens 9,50 Euro pro Stunde verdienen, ist von der Gewerkschaft zu hören.
Der reguläre Tariflohn erhöhe sich dabei um gut drei Prozent. "Ein Gerüstbauer, der in Vollzeit arbeitet, hat damit knapp 70 Euro pro Monat mehr in der Lohntüte. Damit gehen für die Gerüstbauer im Kreis St. Wendel sechs lange Jahre, in denen es keinen Tarifvertrag gab, zu Ende", sagt der Bezirksvorsitzende der Gewerkschaft BAU Saar-Trier, Heiner Weber. red