Gerichtsbeschluss zur V-Mann-Affäre ist jetzt rechtskräftig

Saarbrücken. Die Niederlage der CDU-Landesregierung im Streit um die Telefon-Kontrolle bei einem V-Mann im Fall Pascal ist rechtskräftig. Wie das Amtsgericht Saarbrücken auf SZ-Anfrage mitteilte, legte die Staatsanwaltschaft gegen den jüngsten Beschluss des Gerichts keine Rechtsmittel ein. Das Gericht hatte die im März 2003 erfolgte Telefon-Kontrolle der Kripo für illegal erklärt

Saarbrücken. Die Niederlage der CDU-Landesregierung im Streit um die Telefon-Kontrolle bei einem V-Mann im Fall Pascal ist rechtskräftig. Wie das Amtsgericht Saarbrücken auf SZ-Anfrage mitteilte, legte die Staatsanwaltschaft gegen den jüngsten Beschluss des Gerichts keine Rechtsmittel ein. Das Gericht hatte die im März 2003 erfolgte Telefon-Kontrolle der Kripo für illegal erklärt. Demnach ging es der Polizei dabei entgegen ihrer Darstellung und der der CDU-Regierung nicht darum, den Mordfall aufzuklären, sondern allenfalls darum herauszufinden, ob der V-Mann Informant des Magazins "Spiegel" war. Selbst dies hielt das Gericht indes für fraglich, weil der V-Mann der Kripo nach deren eigener Aussage zwei Tage vor der Telefon-Kontrolle selbst mitgeteilt hatte, dass er mit dem "Spiegel" in Kontakt stand.Bei der Maßnahme wurden auch Anrufe des V-Manns bei der SPD-Fraktion erfasst. Die SPD, der "Spiegel" und der V-Mann hatten Rechtsmittel gegen die Telefon-Kontrolle eingelegt. nof

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