Gericht verurteilt CDU-Politiker Billen wegen Daten-Weitergabe

Frankenthal · Der rheinland-pfälzische CDU-Politiker Michael Billen muss wegen der Weitergabe geheimer Polizeidaten eine Geldstrafe zahlen. Das Landgericht Frankenthal verurteilte den Landtagsabgeordneten aus der Eifel gestern wegen Beihilfe zur Verletzung von Dienstgeheimnissen zur Zahlung von 3600 Euro (40 Tagessätze zu 90 Euro).

Billen, der damit nicht als vorbestraft gilt, war in einem ersten Prozess noch freigesprochen worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte den Richterspruch aber aufgehoben.

Dem 58-Jährigen war vorgeworfen worden, Ende 2009 von seiner Tochter, einer Polizistin, geheime Polizeidaten über Geschäftspartner der Landesregierung beim Ausbau des Nürburgrings beschafft und an Medien weitergegeben zu haben. Billens Tochter wurde ebenfalls zu einer Geldstrafe verurteilt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Billen die geheimen Daten an Medien weitergegeben hat. Es blieb aber deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die für Billen eine Geldstrafe von 11 700 Euro gefordert hatte. Die Verteidiger des CDU-Politikers hatten einen Freispruch verlangt. Die Tochter des 58-Jährigen hatte zu Prozessbeginn selbst zugegeben, Daten über Nürburgring-Geschäftspartner im polizeiinternen Informationssystem Polis abgefragt und ausgedruckt zu haben. Billen selbst schwieg vor Gericht. Er bestritt, die Daten an die Presse weitergegeben zu haben.

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