Prozess Gericht verurteilt AfD-Politikerin

Ottweiler · Jeanette Ihme muss 2250 Euro wegen Volksverhetzung zahlen. Der Staatsanwaltschaft Saarbrücken ist das zu milde.

Für Ottweiler Verhältnisse war gestern Morgen vor dem Amtsgericht viel los. So viel, dass Bürgermeister Holger Schäfer (CDU) seine Mitbürger beruhigen musste: „Achtung – wichtiger Hinweis! Der hohe Einsatz von Polizeikräften und das Presseaufkommen in der Seminarstraße dient einer Gerichtsverhandlung am Amtsgericht!“, schrieb er in einem Facebook-Post.

Auch hinter den Mauern des Amtsgerichts ging es um einen Facebook-Eintrag: Die AfD-Politikerin Jeanette Simone Ihme musste sich wegen eines fremdenfeindlichen Kommentars wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung verantworten. Ihme, die im AfD-Landesvorstand Beisitzerin ist, hatte Anfang August auf ihrer damals noch öffentlichen Facebook-Seite einen „Focus“-Bericht über den Einsatz von Schiffen zur Rettung von Flüchtlingen mit den Worten kommentiert: „Am besten alle samt Inhalt versenken. Ja, ich meine das ernst. Ich habe keinen Bock auf diese kriminellen Schlepperbanden und genauso wenig auf ihre Kundschaft, die sich hier aufführt, wie die Primaten.“

Den Rummel um ihren Prozess nahm Ihme, hellblaue Jeans und dunkelblaues Shirt, reglos zur Kenntnis, als sie in Begleitung ihres Mannes vor dem Gerichtssaal wartete. Sie hatte gegen den von der Staatsanwaltschaft Saarbrücken beantragten Strafbefehl über 90 Tagessätze zu je 30 Euro (2700 Euro) Widerspruch eingelegt.

Hatte Ihme sich zu ihren persönlichen Angaben noch selbst geäußert – sie ist verheiratet, Mutter von vier minderjährigen Kindern und selbständig in der Hausarbeit tätig – ließ sie auf die Vorwürfe ihren Anwalt Jochen Sittenauer sprechen: „Meine Mandantin nennt ihre Wortwahl vollständig daneben. Sie bedauert sie im Nachhinein.“ Auf die Frage der vorsitzenden Richterin Astrid Halm nach ihrer Motivation antwortete Sittenauer stellvertretend, die Äußerung sei im Affekt, aus einer „gewissen Rage heraus“, getätigt worden. Sie beziehe sich zudem nicht auf die Flüchtlingsboote, sondern ausschließlich auf die Boote der Hilfsorganisationen. Diese würden kommerziellen Schleppern einen Teil der Arbeit abnehmen, die somit schneller zur Küste zurück könnten, wo sie sich an neuen Flüchtlingen bereicherten. „Es war nicht gegen Flüchtlinge gemünzt“, betonte er. Richterin Halm überzeugte diese Differenzierung nicht: „Ihnen ist doch klar, dass auf den NGO-Booten auch Flüchtlinge sind.“ Sie machte sehr deutlich, dass sie die Äußerung für volksverhetzend hält und bot Ihme an, ihren Einspruch zurückzunehmen. Doch diese lehnte ab, nutzte aber ihr Recht auf das letzte Wort: „Es tut mir Leid, das möchte ich noch einmal bekräftigen“, sagte sie mit leiser, aber fester Stimme.

Während Staatsanwältin Bettina Hallerbach auf 110 Tagessätze zu je 25 Euro plädierte, forderte der Verteidiger den Freispruch. Er sahden Straftatbestand der Volksverhetzung nicht erfüllt. Nach nur 25 Minuten verkündete Richterin Halm das Urteil: Ihme muss eine Strafe von 2250 Euro (90 Tagessätze à 25 Euro) sowie die Prozesskosten zahlen. Sie sah den Straftatbestand der Volksverhetzung als erwiesen: Ihme habe gegen Teile der Bevölkerung zum Hass aufgestachelt und zu Gewalt- und Willkürmaßnahmen aufgefordert. Außerdem habe sie den Tatbestand des Angriffes auf die Menschenwürde erfüllt. Sie sei mit dem Strafmaß leicht nach unten gegangen, da sie der Angeklagten zugute halte, dass sie bisher nicht vorbestraft und geständig war. Mit diesem Urteil gilt Ihme gerade noch so als nicht vorbestraft. Dies wäre ab 91 Tagessätzen der Fall gewesen.

„Die Entscheidung kam nicht unerwartet“, sagte Verteidiger Sittenauer und kündigte an, in Berufung zu gehen. Auch die Staatsanwaltschaft Saarbrücken ist mit dem Urteil nicht einverstanden: Sie hat gestern gegen (AZ 3 Cs 29 Js 247/17) Berufung eingelegt. Die Geldstrafe werde als zu milde erachtet, hieß es.

Offiziell war der Fall für die AfD-Landesspitze längst erledigt. Doch der gestrige Prozess interessierte führende Vertreter der Partei. Geschäftsführer Dieter Müller und Michel Dörr, Vorsitzender des Kreisverbandes Saarbrücken-Land, warteten vor dem Verhandlungssaal. Bisher habe Ihme eine Abmahnung, die mildeste Parteiordnungsmaßnahme, erhalten, so Müller. Den Posten durfte Ihme behalten. Ganz erledigt ist der Fall wohl doch noch nicht. Jedenfalls sagte Müller: „Nach dem Urteil muss sich der Landesvorstand etwas einfallen lassen. Das hat jetzt für uns eine andere Priorität.“

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