Gericht vertagt Prozess wegen Rauswurf von Awo-Pflegechefs

Saarbrücken/Elversberg. Der Pflegeskandal im Elversberger Seniorenheim der Arbeiterwohlfahrt (Awo), der Mitte Juni öffentlich wurde, beschäftigt jetzt das Arbeitsgericht Saarbrücken. Richterin Bettina Zechner muss klären, ob ein Pflegedirektor (59) und eine Pflegedienstleiterin (31) ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Damit begründet die Awo deren fristlosen Kündigungen

Saarbrücken/Elversberg. Der Pflegeskandal im Elversberger Seniorenheim der Arbeiterwohlfahrt (Awo), der Mitte Juni öffentlich wurde, beschäftigt jetzt das Arbeitsgericht Saarbrücken. Richterin Bettina Zechner muss klären, ob ein Pflegedirektor (59) und eine Pflegedienstleiterin (31) ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Damit begründet die Awo deren fristlosen Kündigungen. Beide Führungskräfte klagen gegen ihren Rauswurf. Nach knapp einstündiger Verhandlung wurde der Prozess gestern bis zum 13. Dezember vertagt. Dann will Zechner Zeugen aus dem Elversberger Seniorenheim hören.Zum Hintergrund: Ein Intensivpfleger (35) und ein Altenpfleger (25) sollen über Monate hinweg hilflose Patienten der Beatmungsstation gequält und schikaniert haben. Zwei Bewohner sollen daher möglicherweise vorzeitig verstorben sein. Die Pfleger haben nach Bekanntwerden der Vorwürfe ihren Dienst quittiert. Der Staatsanwalt ermittelt gegen sie wegen Verdachts der Körperverletzung mit Todesfolge.

Den Vorgesetzten der Pfleger kündigte die Awo später fristlos, da sie nach Angaben aus der Belegschaft Hinweisen auf Missstände nicht nachgegangen seien. Beide bestreiten dies. In einem Brief hielten Mitarbeiter fest, wann sie über welche Vorfälle (Alkoholmissbrauch, verschwundene Betäubungsmittel) informiert haben wollen. Richterin Zechner stellte gestern klar, dem Gericht könnten ein oder zwei bestätigte Vorwürfe wie angesengte Krankenakten oder Medikamentenmissbrauch genügen, um die Frage zu beantworten, ob die Aufsichtspflicht verletzt wurde. Bis Dezember, so hoffen die Prozessbeteiligten, ist die Staatsanwaltschaft vielleicht auch mit ihren Ermittlungen weiter. Für eine gütliche Einigung sieht die Awo, so ihr Anwalt, "derzeit keinen Spielraum". mju

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