Gericht: Stadtapotheke darf nicht in der Bahnhofstraße werben

Saarbrücken/Saarlouis. Die Betreiberin der Stadtapotheke darf keine Waren und kein gebührenpflichtiges Spielzeugauto für Kinder vor dem Geschäft in der Bahnhofstraße aufstellen. Diese Ansicht der Stadtverwaltung hat gestern das Verwaltungsgericht in Saarlouis bestätigt und den Eilantrag der Apothekenbetreiberin zurückgewiesen

Saarbrücken/Saarlouis. Die Betreiberin der Stadtapotheke darf keine Waren und kein gebührenpflichtiges Spielzeugauto für Kinder vor dem Geschäft in der Bahnhofstraße aufstellen. Diese Ansicht der Stadtverwaltung hat gestern das Verwaltungsgericht in Saarlouis bestätigt und den Eilantrag der Apothekenbetreiberin zurückgewiesen. Die Stadt habe in einer Sondernutzungssatzung in der gesamten Fußgängerzone die Werbung begrenzt.Das Verwaltungsgericht Saarlouis argumentiert in dem Urteil, dass die Apotheke das Hauptsortiment im Laden verkaufe. Die Betreiberin habe nicht überzeugend dargelegt, dass sie auf die Werbung außerhalb des Geschäfts angewiesen sei, heißt es in der Begründung. Die Apotheken-Chefin kann jetzt vor dem Oberverwaltungsgericht Beschwerde einlegen. sm

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