OLG fällt Urteil im Fall um Justizopfer Gericht spricht Kuß 60.000 Euro Schmerzensgeld zu 

Saarbrücken · Das Oberlandesgericht hat die Berufung der Gerichtsgutachterin zurückgewiesen und Norbert Kuß Schmerzensgeld zugesprochen.

 Norbert Kuß im Oberlandesgericht in Saarbrücken (Saarland) mit seiner Anwältin Daniela Lordt.

Norbert Kuß im Oberlandesgericht in Saarbrücken (Saarland) mit seiner Anwältin Daniela Lordt.

Foto: dpa/Kaja Sponholz

Im spektakulären Fall um das Justizopfer Norbert Kuß ist ein Urteil gefallen. Das Oberlandesgericht (OLG) hat die Berufung der Gerichtsgutachterin zurückgewiesen und dem 74-jährigen Kuß 60 000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Das Landgericht hatte dem Marpinger ursprünglich 50 000 Euro zugesprochen. Die Revision zum Bundesgerichtshof haben die Richter des vierten Zivilsenates am OLG nicht zugelassen. Es bleibt der Gutachterin nur noch eine Nichtzulassungsbeschwerde, die aber selten von Erfolg gekrönt ist.

Vor mehr als 13 Jahren war der Familienvater Kuß, der stets seine Unschuld beteuerte, von einer Strafkammer des Landgerichts zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Ihm wurde vorgeworfen, seine damalige Pflegetochter sexuell missbraucht zu haben. Die Strafkammer urteilte damals auf der Grundlage eines Glaubwürdigkeitsgutachtens, das die vom Gericht beauftragte Sachverständige Dr. Petra Reetz-Junginger erstattet hatte. Kuß musste unschuldig ins Gefängnis. Erst nach jahrelangem Kampf wurde Kuß 2013 rückwirkend freigesprochen.

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