Gericht spricht Anwalt von Anstiftung zum Meineid frei

St. Ingbert. Ein Rechtsanwalt aus St. Ingbert ist jetzt von einer Berufungskammer des Landgerichts Saarbrücken vom Vorwurf der Anstiftung zum Meineid freigesprochen worden. In einem Unterhaltsprozess soll er einen Zeugen veranlasst haben, falsche Angaben zu den Einkommensverhältnissen seines Mandanten zu machen

St. Ingbert. Ein Rechtsanwalt aus St. Ingbert ist jetzt von einer Berufungskammer des Landgerichts Saarbrücken vom Vorwurf der Anstiftung zum Meineid freigesprochen worden. In einem Unterhaltsprozess soll er einen Zeugen veranlasst haben, falsche Angaben zu den Einkommensverhältnissen seines Mandanten zu machen. Das Amtsgericht Saarbrücken hatte den 53-Jährigen 2007 wegen Anstiftung zum Meineid zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Staatsanwalt und Verteidigung gingen in die Berufung. Der Angeklagte vertrat den Mitinhaber eines Dentallabors in einer Unterhaltssache. Um die Zahlungsverpflichtung gering zu halten, wurden fingierte Verträge geschlossen. Der Unterhaltspflichtige und sein Geschäftspartner schlossen einen Arbeitsvertrag, wonach das Gehalt von damals bisher 8500 auf 2500 Mark reduziert wurde. Der Differenzbetrag wurde zunächst an die Mutter und später an die Freundin des Zahlungspflichtigen umgeleitet. Außerdem wurden die Geschäftsanteile zum Schein an den Zeugen übertragen. Als der Zeuge in dem Unterhaltsprozess aussagen sollte, bekam er Angst. In einem Vorgespräch sei er zwar vom Angeklagten beruhigt worden, aber die Ottweiler Richterin vereidigte den Zeugen und es kam zum Meineid. Die Sache flog auf, als sich die Geschäftspartner zerstritten. Der Zeuge ist inzwischen rechtskräftig wegen Meineides verurteilt. In der Berufungsverhandlung gegen den Anwalt ließ sich der Vorwurf Anstiftung zum Meineid aber nicht erhärten. jht

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