Gericht schickt falsches Testament

Saarbrücken/Riegelsberg. Auf Post vom Nachlassgericht am Saarbrücker Heidenkopferdell wartete Klaus Blaes schon länger. Anfang Dezember 2012 ist sein 83-jähriger Vater gestorben. Der Bergbauingenieur, Vater von acht Kindern, hatte sein Testament beim Saarbrücker Amtsgericht hinterlegt

 Der Riegelsberger Klaus Blaes ist verärgert über eine Unordentlichkeit des Nachlassgerichtes und hat inzwischen Strafanzeige erstattet. Foto: Rolf Ruppenthal

Der Riegelsberger Klaus Blaes ist verärgert über eine Unordentlichkeit des Nachlassgerichtes und hat inzwischen Strafanzeige erstattet. Foto: Rolf Ruppenthal

Saarbrücken/Riegelsberg. Auf Post vom Nachlassgericht am Saarbrücker Heidenkopferdell wartete Klaus Blaes schon länger. Anfang Dezember 2012 ist sein 83-jähriger Vater gestorben. Der Bergbauingenieur, Vater von acht Kindern, hatte sein Testament beim Saarbrücker Amtsgericht hinterlegt. Der Briefträger brachte Blaes am Mittwoch dieser Woche eine amtliche Nachricht in der "Testamentssache" mit dem Aktenzeichen 18 IV 906/08. In dem Umschlag fand der 47 Jahre alte Handwerksmeister aus Riegelsberg das Protokoll einer Rechtspflegerin über die am 21. Januar 2013 durchgeführte "Eröffnung der letztwilligen Verfügung" seines Vaters Vitus. In diesem Dokument ist ausdrücklich festgehalten: "Zur Eröffnung war niemand geladen, um Zeitverzögerungen zu vermeiden." Wäre jemand dabei gewesen, hätte sich die Saar-Justiz wahrscheinlich eine bislang wohl einzigartige Panne erspart. Denn statt des letzten Willens seines Vaters fand Blaes in der Anlage zu dem Protokoll das Testament einer ihm unbekannten Frau. Erstaunlicherweise ist auf diesem Schriftstück handschriftlich von der Rechtspflegerin das Aktenzeichen der "Testamentssache" Blaes notiert. Zudem der Vermerk: "Eröffnet, Saarbrücken 21. Januar 2013". Tatsächlich handelt es sich aber um den letzten Willen einer heute 86-Jährigen, den im August 2008 ein Saarbrücker Notar beurkundete und wunschgemäß in die Verwahrung des Amtsgerichts Saarbrücken gab."Diese Frau kenne ich nicht", meinte der erstaunte Erbe Blaes, der sich nach eigenen Worten über diese amtliche Schlamperei "riesig ärgert". Versuche, die zuständige Sachbearbeiterin telefonisch zu erreichen, scheiterten. Blaes informierte unsere Zeitung. Nach entsprechenden Rückfragen liefen bei Gericht die Drähte heiß. Seit gestern weiß er: Die Frau, deren detailliertes Testament ihm die Justiz ins Haus schickte, lebt noch. Ein Gerichtssprecher hat sich zwischenzeitlich ausdrücklich bei Blaes entschuldigt. Und heute bekommt die betagte Frau, deren letzten Wille die Justiz in falsche Hände gab, Besuch von einem Richter. Er wird versuchen, der Rentnerin, die auf dem Saarbrücker Rastpfuhl lebt, zu erklären, wie es zu dieser Panne kam. Ein Gerichtssprecher: Als die Nachricht vom Standesamt über den Tod des Vaters von Blaes kam, wurde der Vorgang unter einer bestimmten Nummer im Aktenkeller rausgezogen. Da wurde eine Zahl verwechselt, ein so genannter Zahlendreher. Dies war die erste Panne, erklärt aber noch lange nicht, wieso die Rechtspflegerin, die den versiegelten Umschlag öffnete, protokollierte, es handele sich dabei um die Verfügung des Vaters von Klaus Blaes. Sie vermerkte zudem auf dem Testament der Frau das Aktenzeichen im Fall Blaes. Dafür hatte die Justiz gestern keine Erklärung. Interne Ermittlungen laufen. Klaus Blaes hat versprochen, die ihm überlassenen fremden Unterlagen wieder dem Gericht zu schicken. Das Testament seines Vaters soll er umgehend erhalten.

Unabhängig davon hat Blaes Strafanzeige erstattet und die Landesdatenschutzbeauftragte informiert.

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