Gericht: NPD darf Halle in Saarbrücken am Aschermittwoch nutzen

Saarlouis/Saarbrücken. Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis hat die Saarbrücker Oberbürgermeisterin Charlotte Britz (SPD) per einstweiliger Anordnung dazu verpflichtet, der NPD die Festhalle Schafbrücke für eine Aschermittwochsveranstaltung zu überlassen. Das Gericht wies darauf hin, dass die NPD nicht verboten sei

Saarlouis/Saarbrücken. Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis hat die Saarbrücker Oberbürgermeisterin Charlotte Britz (SPD) per einstweiliger Anordnung dazu verpflichtet, der NPD die Festhalle Schafbrücke für eine Aschermittwochsveranstaltung zu überlassen. Das Gericht wies darauf hin, dass die NPD nicht verboten sei. Daher dürfe sie nicht anders behandelt werden als andere Parteien. In jüngerer Zeit sei die Halle auch einer anderen Partei zur Verfügung gestellt worden. Innenminister Klaus Meiser (CDU) räumte unterdessen im SR ein, dass die Gewaltbereitschaft der rechtsextremen Szene im Saarland in den vergangenen Jahren leicht gestiegen sei. nof

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