Gericht klärt Streit um SZ-Leserbrief im Rathaus St. Ingbert

Saarbrücken/St. Ingbert. Wegen eines Leserbriefs in der Saarbrücker Zeitung ist ein Mitarbeiter des Rathauses in St. Ingbert gestern vor Gericht gezogen. Er forderte von der SPD-Stadtratsfraktion eine mit 250 000 Euro strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung. Die Fraktion hatte dem Beamten Mobbing und Beleidigungen vorgeworfen

Saarbrücken/St. Ingbert. Wegen eines Leserbriefs in der Saarbrücker Zeitung ist ein Mitarbeiter des Rathauses in St. Ingbert gestern vor Gericht gezogen. Er forderte von der SPD-Stadtratsfraktion eine mit 250 000 Euro strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung. Die Fraktion hatte dem Beamten Mobbing und Beleidigungen vorgeworfen. Den Richtern gelang es am Ende, den Konflikt aus der Welt zu schaffen.Die Geschichte begann im Oktober. Eine Leserin kritisierte den Kämmerer der Stadtverwaltung wegen nicht rechtzeitig veranschlagter Nebenkosten bei einem Grundstücksgeschäft. Diesen Leserbrief kommentierte wiederum ein Mitarbeiter des Rathauses. Er bezeichnete ihn als sein schönstes Geburtstagsgeschenk und legte bei der Kritik an seinem Kollegen Stadtkämmerer noch eins drauf. Diesen Leserbrief nahm die SPD-Fraktion zum Anlass, vom Oberbürgermeister dienstrechtliche Konsequenzen zu fordern. Der Beamte habe Cybermobbing betrieben und verbreite beleidigende Äußerungen. Der Haupt- und Personalausschuss und die Kommunalaufsicht sollten mit der Sache befasst werden. Den Vorwurf der SPD-Fraktion wollte der Beamte indes nicht auf sich beruhen lassen. Deshalb forderte er die teure Unterlassungsverpflichtung. Der Vorsitzende der 4. Zivilkammer erkannte "Nachwirkungen" im Zusammenhang mit dem Wechsel im Amt des St. Ingberter Oberbürgermeisters. Er und seine beiden beisitzenden Richter bemühten sich erfolgreich, die Parteien zu befrieden. Die beanstandeten Vorwürfe werden vom Vorsitzenden der SPD-Fraktion nicht wiederholt und der Beamte erklärte, er habe dem Oberbürgermeister versprochen, Zurückhaltung bei politischen Äußerungen zu üben. Die Frage, ob damit alle Gräben nach der Amtszeit des ehemaligen Oberbürgermeisters zugeschüttet sind, bleibt allerdings weiter offen. jht

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