Justiz Ehefrau mit Axt erschlagen – Staatsanwalt will lebenslange Haft

Saarbrücken · Wie hoch ist die gerechte Strafe für den 40 Jahre alten Familienvater aus Bischmisheim, der im Mai 2018 seine Frau im Ehebett mit einer Axt erschlagen hat? Muss es eine lebenslange Freiheitsstrafe sein, wie vom Oberstaatsanwalt gefordert – oder sind maximal fünf Jahre tat- und schuldangemessen, wie vom Verteidiger beantragt?

Die Richterinnen und Richter des Saarbrücker Schwurgerichts wollen ihre Antwort auf diese schwierigen Fragen nun in aller Ruhe und mit aller Sorgfalt  prüfen.  Nach den Schlussplädoyers von Anklage und Verteidigung hat sich das Gericht gestern zur Beratung zurückgezogen.  Unmittelbar zuvor hatte der Angeklagte in seinem Schlusswort erklärt: „Es tut mir unendlich leid, was passiert ist. (…) Es war ein Sog, der nicht mehr zum Stehen kam. Das böse Erwachen kam danach.“

Von einem Sog oder einem Strudel von Ereignissen und Emotionen war auch im Lauf der vier Tage langen Beweisaufnahme regelmäßig die Rede. Der Oberstaatsanwalt fasste das Ergebnis in seinem Plädoyer so zusammen: Es gehe in dem Fall um „eine gescheiterte Ehe“, um ein „falsch verstandenes Familienglück“. Der Angeklagte, der mit seiner fast sechs Jahre jüngeren Ehefrau fünf gemeinsame Kinder hat, habe Angst gehabt, die Frau und die Kinder zu verlieren. Er leide unter einer narzisstischen Störung und Depressionen sowie dem Hang zu grübeln. Bei dieser Grübelei habe er sich immer weiter in seine Angst hineingesteigert.

Am frühen Morgen des 28. Mai 2018 sei er ins gemeinsame Schlafzimmer gegangen und habe seine dort liegende Frau durch einen gezielten Hieb mit der Axt getötet. Der Mann habe die Arg- und Wehrlosigkeit der ahnungslosen, eventuell noch schlafenden Frau ausgenutzt. Dies sei ein  heimtückischer Mord gewesen, der mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu ahnden sei.

Der Verteidiger plädierte dagegen für eine Verurteilung wegen Totschlags im Zustand verminderter Schuldfähigkeit und eine Haftstrafe von „nicht mehr als fünf Jahren“. Der Angeklagte habe von Anfang an bereits bei der Polizei eingeräumt, dass er für den Tod seiner Frau verantwortlich sei.  Aber ein Mord sei dies mit Blick auf die subjektive Seite der Tat nicht gewesen. Der Angeklagte sei gefangen gewesen in einer Mischung aus Krankheit, Schlafmangel, Medikamenten, Alkohol, Depressionen, Grübeleien, Eifersucht, Selbstmordgedanken und Alpträumen. Vor diesem Hintergrund habe sich die Situation so zugespitzt, dass er sie nicht mehr habe kontrollieren können. Das Urteil soll heute verkündet werden.

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