Gericht gibt grünes Licht für weiteren Bergbau unter Reisbach
Saarlouis/Reisbach. Der im Oktober 2008 begonnene Bergbau unter Saarwellingen-Reisbach-West darf weitergehen. Das Verwaltungsgericht in Saarlouis hat gestern Eilanträge von Gemeinde und Anwohnern zurückgewiesen, die einen Abbaustopp im Streb 8.7 West verlangten, bis über ihre Klagen gegen die Zulassung des Sonderbetriebsplans entschieden wird
Saarlouis/Reisbach. Der im Oktober 2008 begonnene Bergbau unter Saarwellingen-Reisbach-West darf weitergehen. Das Verwaltungsgericht in Saarlouis hat gestern Eilanträge von Gemeinde und Anwohnern zurückgewiesen, die einen Abbaustopp im Streb 8.7 West verlangten, bis über ihre Klagen gegen die Zulassung des Sonderbetriebsplans entschieden wird. Das Gericht räumt den Klagen jedoch "keine Aussicht auf Erfolg" ein, teilte Gerichtssprecherin Martine Vohl mit. Die Richter berufen sich zum einen auf formale Gründe. So dürften Antragsteller nur in eigener Sache auftreten, die Gemeinde aber nicht für ihre Bürger oder Mitarbeiter klagen. Und mögliche Verletzungen der kommunalen Planungs- und Finanzhoheit beträfen nur den Rahmen-, nicht den Sonderbetriebsplan. Zum anderen verweist das Gericht auf die Prognose geringer Schäden: So seien durch Bergsenkungen keine erheblichen Gebäudeschäden und keine starke Vernässung durch die Annäherung der Erdoberfläche an den Grundwasserspiegel zu erwarten. Zudem gebe es Abbau-Auflagen des Bergamts zum Schutz der Bewohner vor Grubenbeben und die frühere Kohleförderung in diesem Gebiet habe - anders als in der Primsmulde Süd - keine schweren Erschütterungen ausgelöst. Diese Argumentation erhöht die Chancen, dass auch das letzte im Saarland geplante Abbau-Vorhaben ab Dezember unter Reisbach-Ost (Strebe 8.5 bis 8.7 Ost) genehmigt wird. kni