Gericht gibt Gegner des Fangzauns an Saarschleife Recht

Orscholz. Das Verwaltungsgericht hat Gegnern des umstrittenen Fangzaunes entlang der äußeren Saarschleife jetzt Recht gegeben. Vor dem Beschluss des Mettlacher Gemeinderates zum Bau der Stahl-Konstruktion hätte der Ortsrat gehört werden müssen, argumentierten die Richter in Saarlouis. Da dies nicht getan worden sei, sei das gesetzliche Anhörungsrecht verletzt worden

Orscholz. Das Verwaltungsgericht hat Gegnern des umstrittenen Fangzaunes entlang der äußeren Saarschleife jetzt Recht gegeben. Vor dem Beschluss des Mettlacher Gemeinderates zum Bau der Stahl-Konstruktion hätte der Ortsrat gehört werden müssen, argumentierten die Richter in Saarlouis. Da dies nicht getan worden sei, sei das gesetzliche Anhörungsrecht verletzt worden. Mit 14 Ja- gegenüber zwölf Nein-Stimmen hatte eine Mehrheit im Mettlacher Gemeinderat am 20. Dezember 2007 in einer Sondersitzung im Cloef-Atrium in Mettlach-Orscholz den Weg für den Bau eines Fangzaunes, der gegen Steinschlag an den Steilhängen schützen soll, frei gemacht. Der Orscholzer Ortsvorsteher Hermann Kiefer sah sich und seinen Ortsrat bei der Fangzaun-Frage übergangen und beschrittden juristischen Weg. Kiefer nannte dieses Urteil gestern einen Sieg."Jetzt müssen wir 30 Tage lang abwarten, ob Widerspruch eingelegt wird oder nicht", sagte Kiefer der SZ. Eine Entscheidung, die dem Gemeinderat Mettlach obliege, wie er sagt. Je nach Abstimmungsverhalten müsse der Zaun erneut Thema im Gemeinderat werden. Einen entsprechenden Antrag kündigte er an. Nur zu gerne sähe er, wenn der Zaun wieder abgebaut wird.

Einen Widerspruch gegen das Urteil gebe es nicht, sagt Mettlachs Bürgermeisterin Judith Thieser. Man werde aus dem Fehler lernen und öfter als bisher die Ortsräte anhören. Das Thema Fangzaun wolle sie nicht mehr im Gemeinderat aufrollen, so Thieser. Im Mai 2007 hatte das Wirtschaftsministerium den dreieinhalb Kilometer langen Weg entlang der Saar gesperrt - wegen Steinschlaggefahr. Erst als die Drahtkonstruktion im Mai 2008 fertig gestellt war, wurde der Weg wieder freigegeben. mst

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