Gericht: FWG-Antrag muss in den Rat

Saarlouis · Die umstrittene Anpflanzung von Bäumen in der Hauptstraße in Beaumarais ist nun doch ein Thema der nächsten Sitzung der Stadtrates am Donnerstag, 29. März, 17 Uhr. Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat OB Roland Henz mit einstweiliger Anordnung verpflichtet, einen Antrag der FWG-Fraktion auf die Tagesordnung zu setzen

Saarlouis. Die umstrittene Anpflanzung von Bäumen in der Hauptstraße in Beaumarais ist nun doch ein Thema der nächsten Sitzung der Stadtrates am Donnerstag, 29. März, 17 Uhr. Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat OB Roland Henz mit einstweiliger Anordnung verpflichtet, einen Antrag der FWG-Fraktion auf die Tagesordnung zu setzen. Die FWG stellt zur Abstimmung, die Umsetzung des Alleenkonzeptes in der Hauptstraße sofort zu stoppen und Begonnenes rückgängig zu machen. Die Stadtverwaltung soll eine "geeignete Verkehrsführung" prüfen.Die FWG hatte das Gericht angerufen, nachdem Henz die Aufnahme des Antrages für die Donnerstags-Sitzung abgelehnt hatte. Begründung der Stadtverwaltung: Einen solchen Antrag habe die FWG bereits in der letzten Sitzung gestellt, er sei bereits abgelehnt worden, und deswegen dürfe er frühestens in der übernächsten Sitzung erneut auf die Tagesordnung.

Das Gericht lehnte zugleich aber weitere Anträge der FWG ab: so die Aufhebung der Redezeitbegrenzung von drei Minuten oder die Feststellung, Ratsmitglied Hubert Ulrich aus Beaumarais habe "rechtswidrig" am Beschluss für das Alleenkonzept mitgewirkt. we