Gerichte Fitnessstudios bleiben geschlossen, ein Fußpfleger darf wieder öffnen

Saarlouis · Das Oberverwaltungsgericht in Saarlouis lehnt Eilanträge von Betreibern von Fitnessstudios ab.

Die Fitnessstudios im Saarland bleiben geschlossen

Die Fitnessstudios im Saarland bleiben geschlossen

Foto: dpa/Hauke-Christian Dittrich

Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat am Mittwoch die Eilanträge mehrerer Inhaber von Fitnessstudios im Saarland gegen die aktuelle Rechtsverordnung der Landesregierung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zurückgewiesen. Einer Klage eines Betreibers einer kosmetischen Fußpflegepraxis hat das untergeordnete Verwaltungsgericht hingegen stattgegeben.

Die Begründung der Saarlouiser Oberverwaltungsrichter: Die Schließung von Fitnessstudios helfe dabei, den derzeit zu verzeichnenden exponentiellen Anstieg des Infektionsgeschehens zu senken. Vor allem sei durch die körperliche Anstrengung in geschlossenen Räumen „der verstärkte und weiterreichende Ausstoß von möglicherweise infektiösen Aerosolen konkret zu befürchten“. Und: Die bestehenden Hygienekonzepte änderten nichts daran, dass in Fitnessstudios typischerweise eine größere Anzahl wechselnder Personen in geschlossenen Räumen zusammenkommen.

Anders sei dies bei der Fußpflege: „Dass von der Durchführung von Fußpflegebehandlungen eine eigenständige Infektionsgefahr ausgehe, sei dem aktuellen Covid-19 Lagebericht des Robert Koch-Instituts nicht zu entnehmen“, schreibt das Verwaltungsgericht, das zwar nicht bemängelt, dass Frisöre laut Verordnung offen sein dürfen, ihr Beitrag „zur Wahrung der allgemeinen Körperhygiene“ sei aber nicht anders zu bewerten als der der Fußpflege. Ein sachlicher Grund für diese Differenzierung sei nicht erkennbar. Daher seien Frisöre wie Fußpflege gleich zu behandeln. Der Fußpfleger darf wieder öffnen. Das Urteil gilt nicht für alle Fußpfleger, das muss das OVG erst bestätigen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort