Gericht: Ex-Mitarbeiter darf Personalpolitik der HTW kritisieren

Saarbrücken. Mit seinem gestrigen Urteil hat das saarländische Oberlandesgericht (OLG) die Meinungsfreiheit gestärkt. In einem offenen Brief hatte ein Aktionskünstler unter dem Namen Dr. K. die Personalpolitik der Saarbrücker Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) kritisiert. Bei der Besetzung der Stelle des Personalchefs habe eine Seilschaft den Ausschlag gegeben

Saarbrücken. Mit seinem gestrigen Urteil hat das saarländische Oberlandesgericht (OLG) die Meinungsfreiheit gestärkt. In einem offenen Brief hatte ein Aktionskünstler unter dem Namen Dr. K. die Personalpolitik der Saarbrücker Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) kritisiert. Bei der Besetzung der Stelle des Personalchefs habe eine Seilschaft den Ausschlag gegeben. Dagegen war die Hochschule mit einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts vorgegangen. Der Aktionskünstler, ein ehemaliger HTW-Mitarbeiter, wehrte sich und bekam vom OLG Recht: Die publizierte Äußerung falle unter den verfassungsrechtlichen Schutz der Meinungsäußerungsfreiheit. Zwar sei die Behauptung weder bewiesen noch widerlegt, doch sei die Diskussion über die Stellenbesetzung im staatlichen Bereich von öffentlichem Interesse.Die HTW zeigte sich von dem Urteil überrascht. Die Richter hätten eine Ehrverletzung anerkannt, aber die Meinungsfreiheit höher bewertet. jht

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