Aufarbeitung des Sport-Skandals Gericht erlässt in LSVS-Affäre den ersten Strafbefehl

Saarbrücken · Der SPD-Politiker Eugen Roth muss wegen eines unerlaubten Angebots für die Geburtstagsfeier des Innenministers 7500 Euro zahlen.

Das Amtsgericht Saarbrücken hat gegen den SPD-Landtagsabgeordneten Eugen Roth einen Strafbefehl über 7500 Euro verhängt. Das teilte eine Gerichtssprecherin am Dienstag mit. Die Staatsanwaltschaft hatte die Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 150 Euro beantragt, weil sie Roth Vorteilsgewährung im Zusammenhang mit dem 70. Geburtstag von Innenminister Klaus Bouillon (CDU) vorwirft. Roth gilt damit nicht als vorbestraft.

Roth hatte am 9. Oktober 2017 als Präsidiumsmitglied des Landessportverbands (LSVS) dem Vorschlag des damaligen LSVS-Präsidenten Klaus Meiser (CDU) zugestimmt, für die Feier von Bouillons 70. Geburtstag die Mensa der Landessportschule zur Verfügung zu stellen und die Kosten für Dienstleistungen und Getränke zu übernehmen. Bouillon hatte die Kostenbeteiligung laut Staatsanwaltschaft abgelehnt.

Nach Ansicht der Ermittler hätte Roth wissen müssen, dass die vorgesehenen Zuwendungen auch der „Klimapflege“ dienten und einen Bezug zu Bouillons Ministeramt (LSVS-Rechtsaufsicht) hatten. Und auch, dass die Mensa seit Jahren hohe Verluste verursachte und die Teilfinanzierung eines Ministergeburtstags nicht zu den Aufgaben des LSVS gehört. Nach SZ-Informationen soll Roth bei der Staatsanwaltschaft frühzeitig ein Geständnis abgelegt und Meiser belastet haben.

Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig, Roth könnte binnen zwei Wochen Einspruch einlegen. Allerdings hat er bereits vor mehreren Wochen angekündigt, dass er den beantragten Strafbefehl akzeptieren werde. In einer persönlichen Erklärung vom 13. Juni teilte er mit, er habe seinen Beitrag zur weiteren Aufklärung geleistet. „Mit der Bereitschaft, den von der Staatsanwaltschaft vorgesehenen Strafbefehl zu akzeptieren, übernehme ich die Verantwortung dafür, nicht ausreichend Ungereimtheiten und Unzulänglichkeiten beim LSVS erkannt oder unbegründeten Vorschlägen nicht widersprochen zu haben. Das bedauere ich.“ Im Februar war Roth aus dem LSVS-Präsidium zurückgetreten. 

Mit dem Strafbefehl gegen Roth wird erstmals ein Verantwortlicher des LSVS strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen. Der damalige LSVS-Präsident Klaus Meiser ist wegen Vorteilsgewährung und Untreue in einem besonders schweren Fall angeklagt. Dabei geht es um das Angebot für die Bouillon-Feier und den Nebenjob von Meisers Lebensgefährtin beim LSVS. Wegen der Geburtstagsfeier wird auch gegen die weiteren damaligen Präsidiumsmitglieder ermittelt – mit Ausnahme von LSVS-Vize Franz Josef Kiefer, der bei der betreffenden Sitzung fehlte.

Unterdessen laufen die Ermittlungen wegen allgemeiner Haushaltsuntreue gegen alle damaligen Mitglieder des LSVS-Präsidiums weiter. Der LSVS soll über Jahre hinweg unkontrolliert mehr Geld ausgegeben als eingenommen haben.

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