Gericht erklärt Halteverbot teilweise für ungültig

Bildstock. In der Frage der umstrittenen Halteverbotsregelung in der Neunkircher Straße in Friedrichsthal-Bildstock hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes nun einen endgültigen Beschluss gefasst

Bildstock. In der Frage der umstrittenen Halteverbotsregelung in der Neunkircher Straße in Friedrichsthal-Bildstock hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes nun einen endgültigen Beschluss gefasst. Danach sind die Fahrradschutzstreifen und die Halteverbotsschilder in der Neunkircher Straße zwar nicht in der gesamten Länge, wohl aber zwischen der Einmündung Redener Straße/Hofstraße und den Einmündungen Schäfergässchen/Hoferkopfstraße zu entfernen.Wie der Sprecher des Regionalverbandes Stefan Kiefer gestern mitteilte, bedauert man zwar die Entscheidung, wird sie aber "selbstverständlich umsetzen". Der Beschluss zeige aber, welch hohen Hürden der Förderung des Radverkehrs durch die Straßenverkehrsordnung gesetzt sind. Das mache es außerordentlich schwierig, die nötige Infrastruktur für Radfahrer zu schaffen. red

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