Gericht erklärt Bürgerbegehren für unzulässig

Saarlouis. Das von 7000 Bürgern unterstützte Bürgerbegehren gegen die Schließung eines Freibades in Saarlouis ist unzulässig. Das entschied gestern das Oberverwaltungsgericht in Saarlouis. Es hob damit ein Urteil des Verwaltungsgerichtes auf. Der 1

Saarlouis. Das von 7000 Bürgern unterstützte Bürgerbegehren gegen die Schließung eines Freibades in Saarlouis ist unzulässig. Das entschied gestern das Oberverwaltungsgericht in Saarlouis. Es hob damit ein Urteil des Verwaltungsgerichtes auf. Der 1. Senat befand, der Antrag hätte nicht allein darauf zielen dürfen, die Beschlüsse des Stadtrates zur Schließung des Bades aufzuheben. Denn das Bad sei nicht mehr betriebsfähig gewesen. Der Antrag hätte deshalb ausdrücklich auch die Sanierung und die Wiedereröffnung verlangen müssen. Nur so entspreche das Bürgerbegehren dem Gesetz. Die Initiatoren hatten dies unterlassen, weil die damit verbundene Forderung nach Geld im Haushalt in einem Bürgerbegehren nicht statthaft sei. Richter Claus Böhmer erkannte ein "Dilemma" und wünschte sich "präzisere gesetzliche Bestimmungen". we

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