Feuerwehr Gericht entlastet früheren Chef der Berufsfeuerwehr

Saarbrücken · Das Landgericht Saarbrücken hat die Entscheidung des Amtsgerichts bestätigt, kein Verfahren wegen Betrugs und Untreue gegen den ehemaligen Chef der Saarbrücker Berufsfeuerwehr, Josef Schun, zu eröffnen.

 Josef Schun

Josef Schun

Foto: BeckerBredel/bub/fb

Das teilte Schuns Anwalt Felix Rittenmaier am Sonntag mit. Die Staatsanwaltschaft hatte Schun vorgeworfen, die Saarbrücker Oberbürgermeisterin Charlotte Britz (SPD) im Zusammenhang mit der Spende eines ausgemusterten Feuerwehrfahrzeugs an einen Verein getäuscht zu haben. Sie habe der Spende zugestimmt, weil Schun sie über den Wert des Fahrzeugs getäuscht habe, sagte Britz.

Nach der Gerichtsentscheidung vom Mittwoch (Aktenzeichen 8 Qs 113/18) müsse Schun nun „umfassend rehabilitiert werden“, fordert sein Anwalt.

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