Gericht darf nicht nur einen Unfallbeteiligten hören

Saarbrücken. Bei einem Verkehrsunfall ohne Zeugen darf sich ein Gericht nicht nur auf die Aussage eines Unfallbeteiligten verlassen. Das geht aus einem gestern bekannt gewordenen Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken hervor. Nach dem Richterspruch widerspricht ein solches Verhalten einem fairen Verfahren

Saarbrücken. Bei einem Verkehrsunfall ohne Zeugen darf sich ein Gericht nicht nur auf die Aussage eines Unfallbeteiligten verlassen. Das geht aus einem gestern bekannt gewordenen Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken hervor. Nach dem Richterspruch widerspricht ein solches Verhalten einem fairen Verfahren. Konkret verlangten die Richter, dass das Gericht beide Beteiligten zur Verhandlung lädt, anhört und sich erst dann sein Urteil bildet (Az.: 4 U 355/10).Das Gericht hob mit seinem aktuellen Spruch ein Urteil des Landgerichts Saarbrücken auf. Die Richter des Landgerichts hatten einen Fahrradfahrer dazu verurteilt, allein den Schaden aus dem Unfall mit einem Auto tragen zu müssen. Er sei so auf dem Gehweg geradelt, dass der aus einer Einfahrt kommende Autofahrer einen Zusammenstoß nicht mehr vermeiden konnte. Das Landgericht stützte sich dabei allerdings allein auf Angaben des Autofahrers, da unbeteiligte Zeugen fehlten.

Dies beanstandete das OLG und bemühte dafür sogar die Europäische Menschenrechtskonvention, wonach ein faires Gerichtsverfahren gewährleistet sein müsse. Das Oberlandesgericht hörte daher beide Beteiligte in dem Verfahren und kam im konkreten Fall zu der Entscheidung, dass der Autofahrer 30 Prozent des entstandenen Schadens tragen muss. dpa

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