Gewerbs- und bandenmäßiger Betrug Inhaftierte Finanzmanager warten seit einem Jahr auf Anklage

Saarbrücken · Im millionenschweren Fall um die insolvente „Alphapool“ erhöhen Verteidiger den Druck auf die Staatsanwaltschaft.

 Der Schaden, der vorwiegend Privatleute trifft, deren Lebensversicherungen und Bausparverträge angekauft wurden, soll bei mehr als 12 Millionen Euro liegen.

Der Schaden, der vorwiegend Privatleute trifft, deren Lebensversicherungen und Bausparverträge angekauft wurden, soll bei mehr als 12 Millionen Euro liegen.

Foto: dpa/Daniel Naupold

. Seit über einem Jahr sitzen die drei Finanzmanager der insolventen Alphapool, die sich bis dahin ein Leben auf großem Fuß leisteten, in der Saarbrücker Justizvollzugsanstalt Lerchesflur. Wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr wurden die Haftbefehle gegen den Saarbrücker T. (64), den Riegelsberger K. (55) und den 61-jährigen F. aus Wallerfangen wiederholt vom saarländischen Oberlandesgericht (OLG) bestätigt. In dem umfangreichen Verfahren geht es um rund 1000 Fälle des „banden- und gewerbsmäßigen Betrugs“ sowie um illegale Bankgeschäfte. Der Schaden, der vorwiegend Privatleute trifft, deren Lebensversicherungen und Bausparverträge angekauft wurden, soll bei mehr als 12 Millionen Euro liegen. Das Geld wurde unter anderem über ein Schneeballsystem in Scheingeschäfte oder faule Darlehen investiert. Aus Sicht der Richter ist die in diesem Mammutverfahren zuständige Staatsanwältin mit Nachdruck dabei, die Anklageschrift zu fertigen. Da sind die Verteidiger ganz anderer Meinung. Bislang wurden allerdings noch keine Haftbeschwerden eingereicht.

Der Mainzer Anwalt Volker Hoffmann und seine Kollegin Karen Riveiro, die mit dem Saarbrücker Anwalt Jochen Eisenbeis den Alphapool-Manager T. vertreten, klagen laut über die Arbeit der Ermittler. Ihr Vorwurf: Die Staatsanwaltschaft arbeite „nicht stringent, nicht strukturiert und verzettelt sich“. Der frühere Staatsanwalt Hoffmann: „Wir alle warten sehnlichst darauf, dass die Anklageschrift vorgelegt wird und wir dann endlich wissen, wogegen wir uns verteidigen können.“ Derzeit sei nur ein „Potpourri von Verdachtsmomenten und Ankündigungen“ bekannt. Eisenbeis ergänzt: „Nach der Strafprozessordnung ist im Regelfall eine Untersuchungshaft von maximal sechs Monaten statthaft.“ Dieser Kritik schließt sich der Saarbrücker Anwalt Walter Teusch, der den inhaftierten Thomas K. vertritt, ausdrücklich an. Christoph Rebmann, Sprecher der Staatsanwaltschaft Saarbrücken, erklärte auf Anfrage, es sei mit „einer zeitnahen Anklageerhebung innerhalb einer Frist von wenigen Wochen zu rechnen.“

Untersuchungshäftling Detlef T., lässt zudem über einen eigens verpflichteten Mediensprecher mitteilen: „Detlef T. ist bereit, sich seiner Verantwortung im Rahmen einer Hauptverhandlung zu stellen. Dort werden alle Argumente, die für oder gegen ihn sprechen, abgewogen.“

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