Ortstermin auf Gartengrundstück Gericht besichtigt Selbstschussanlage im Wald

Saarbrücken · Mit Wanderschuhen und Rucksack statt in schwarzen Roben haben am Montag Richterin und Anwälte den Prozess gegen einen 64-Jährigen fortgesetzt, der sich vor dem Amtsgericht Saarbrücken wegen gefährlicher Körperverletzung und strafbaren Umgangs mit Explosivstoffen verantworten muss.

 Prozess wird am Dienstag (2. Mai 2018) fortgesetzt.

Prozess wird am Dienstag (2. Mai 2018) fortgesetzt.

Foto: dpa/Volker Hartmann

Sie trafen sich am Morgen bei einem Ortstermin in einem Waldstück bei Saarbrücken-Rußhütte, um eine Selbstschussanlage zu besichtigen, die der Angeklagte dort gegen Wildschweine installiert hatte. Ein 60-Jähriger war davon im Mai 2017 am Knie verletzt worden.

Die Richterin hatte den 15 Minuten dauernden Ortstermin angeordnet, um beurteilen zu können, wie zugänglich und gefährlich das Gelände für die Öffentlichkeit gewesen ist. Verteidiger Michael Rehberger sagte anschließend, die Besichtigung sei „ziemlich aufschlussreich“ gewesen: „Das Grundstück ist kaum erreichbar und liegt ziemlich versteckt.“ Der Zugang sei ausschließlich über eine vom Angeklagten gebaute Brücke möglich. Dort befänden sich vier Schilder mit den Hinweisen: „Achtung Knall“, „Vorsicht Elektrozaun“, „Privatgelände, betreten verboten“ und „Betreten verboten“.

Der Prozess wird am Dienstag (2. Mai, 11 Uhr) fortgesetzt - dann wieder im Gerichtssaal.

(dpa)
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