Gerechtigkeit liegt wohl in der Mitte

StrassenreinigungGerechtigkeit liegt wohl in der MitteZum Artikel "Klaus Lorig will die Steuerschraube anziehen" (SZ vom 7. Januar)Grundsätzlich sieht das Kommunalrecht im Saarland vor, dass zunächst die Einnahmebeschaffung bei den Nutzern und Verursachern von Kosten gefunden werden soll und erst im übrigen aus Steuern erfolgt (Einzelkosten vor Gemeinkosten)

Strassenreinigung

Gerechtigkeit liegt wohl in der Mitte

Zum Artikel "Klaus Lorig will die Steuerschraube anziehen" (SZ vom 7. Januar)

Grundsätzlich sieht das Kommunalrecht im Saarland vor, dass zunächst die Einnahmebeschaffung bei den Nutzern und Verursachern von Kosten gefunden werden soll und erst im übrigen aus Steuern erfolgt (Einzelkosten vor Gemeinkosten). Genau diese Zuordnung kann bei der Straßenreinigungsgebühr getroffen werden. Allerdings fehlt aus meiner Sicht, um eine Gebühr aus in dieser Hinsicht rechtlich sauberer zu errechnen, die Anrechnung der Kosten für eine öffentliche Nutzung. Hier sollte der gleiche Faktor wie bei der Festlegung etwaiger Straßenausbaubeiträge zu Grunde gelegt werden. Bei Anliegerstraßen sind dies zehn der Kosten, bei Durchgangsstraßen entsprechend mehr, die für den öffentlichen Nutzen in Abzug gebracht werden. Dies bedeutet, dass weiter eine Straßenreinigungsgebühr erhoben wird; der Anteil der öffentlichen Nutzen jedoch nicht eingerechnet und über allgemeine Haushaltsmittel (Steuern) finanziert wird.

Zu dem gezeigten Bild, der Straßenreinigung nach dem Rosenmontagsumzug, ist zu bemerken, dass hier ja der Veranstalter eigentlich zahlen müsste. Da dies natürlich nicht möglich und gewollt ist, sollten diese Kosten zumindest als Zuschuss aus dem Kulturhaushalt gegenfinanziert werden.

Jürgen Schneider, Völklingen

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