Gemeinderat regelt Bestattungswesen neu

Quierschied. Der Quierschieder Gemeinderat hat am Donnerstagabend die Neufassung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen einstimmig verabschiedet

Quierschied. Der Quierschieder Gemeinderat hat am Donnerstagabend die Neufassung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen einstimmig verabschiedet. "Das zuständige Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz hat einige redaktionelle Änderungen an der von uns ausgearbeiteten Satzung vorgenommen", erklärte Quierschieds Bürgermeisterin Karin Lawall, "diese sind Anpassungen an Landes- und Bundesrecht geschuldet."

Liegezeit verkürzt

Wichtige Punkte der neuen Satzung sind die Verkürzung der Liegezeit für Urnengräber von bislang 25 auf 20 Jahre. Zudem ist nun eine Urnenbestattung in bestehenden Rasengräbern möglich. Um künftig Verdruss in der Bevölkerung zu vermeiden, schlug CDU-Ratsmitglied Peter Zimmer für die folgende Ausarbeitung der Umsetzungsrichtlinien vor, dass bei nachträglichen Urnenbeisetzungen in Rasengräbern ein zweites Kreuz aufgestellt werden kann. "Auf den normalen Kreuzen ist nicht ausreichend Platz für zwei Namen", so Zimmer. Auch sei es bei derartigen Bestattungen wichtig, dass Kränze und Gestecke anschließend nicht auf der Rasenfläche bleiben könnten. Sie würden den Rasen schädigen.

Die CDU-Fraktion stellte ihre Neubesetzung von Ausschüssen und Zweckverbänden vor. Dies war wegen des Ausscheidens von Karsten Alexander Simon aus dem Gemeinderat nötig geworden. Herrmann Meyer sitzt jetzt im Umwelt- und im Kulturausschuss, Bernd Quint besetzt den Personal- und den Werksausschuss sowie den Zweckverband LIK-Nord.

Ebenfalls neu im Personalausschuss sowie im Zweckverband Musikschule ist Raphaele Marcello. Stefan Chabzelek gehört ab sofort dem Rechnungsprüfungsausschuss an. cor

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