Gemeinderat erhöht Hebesätze für Grundsteuer A und B

Perl · In der Gemeinde Perl sind zum 1. Januar 2014 die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer angehoben worden.

Der Gemeinderat billigte kurz vor dem Jahreswechsel eine entsprechende Vorlage der Verwaltung. Bislang lagen die Hebesätze für die Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke) in der Obermoselgemeinde bei 220 von Hundert (v.H.), für die Grundsteuer B (für bebaute oder bebaubare Grundstücke) bei 250 v.H. und für die Gewerbesteuer bei 375 v. H. Nach Darstellung der Verwaltung lagen diese Sätze "weit unter den gewogenen landesdurchschnittlichen Hebesätzen", was der Gemeinde Nachteile beim kommunalen Finanzausgleich einbrachte, und im Vergleich mit anderen Landeskommunen an der untersten Grenze.

Durch den Ratsbeschluss steigt der Hebesatz für die Grundsteuer A nun auf 250 v.H., für die Grundsteuer B auf 290 v.H. und für die Gewerbesteuer auf 390 v.H.

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