Gemeinderat bittet Landesstraßenbetrieb zur Abwasser-Kasse

Nohfelden. Die Abwassergebührensatzung hat den Nohfelder Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig geändert. Als Reaktion auf die Entscheidung des Landesbetriebes für Straßenbau (LfS), den Gemeinden den Winterdienst auf Land- und Bundesstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften in Rechnung zu stellen, soll der LfS Gebühren für das Abwasser, das auf diesen Straßen anfällt, zahlen

Nohfelden. Die Abwassergebührensatzung hat den Nohfelder Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig geändert. Als Reaktion auf die Entscheidung des Landesbetriebes für Straßenbau (LfS), den Gemeinden den Winterdienst auf Land- und Bundesstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften in Rechnung zu stellen, soll der LfS Gebühren für das Abwasser, das auf diesen Straßen anfällt, zahlen.Die Abwassersatzung der Gemeinde sieht bislang nur vor, dass Grundstückseigentümer zur Abwassergebühr herangezogen werden können. Die geänderte Satzung sieht jetzt vor, dass auch die Straßenbaulastträger zahlen müssen. Diese Änderung sei notwendig, erklärte Nohfeldens Bürgermeister Andreas Veit, da der LfS nicht bei allen Straßen Eigentümer sei. ddt

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