Amtsgericht Saarbrücken Geldstrafe für Selbstschussanlage in Kleingarten

Saarbrücken · Insgesamt 1800 Euro Geldstrafe muss ein Rentner aus dem Saarland für das Aufstellen einer Selbstschussanlage in seinem Garten zahlen. Das Amtsgericht Saarbrücken verurteilte den 65-Jährigen am Mittwoch wegen fahrlässiger Körperverletzung und strafbaren Umgangs mit Explosivstoffen zu 90 Tagessätze à 20 Euro.

 Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Foto: dpa/Volker Hartmann

Er hatte die selbst gebaute Sprengfalle in einem gepachteten Kleingarten in einem Waldgebiet installiert, um nach eigener Aussage Wildschweine zu vertreiben. Tatsächlich war dadurch im Mai 2017 ein 60-Jähriger am Knie leicht verletzt worden.

Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Ein Vorsatz sei nicht zu erkennen gewesen, so die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Ein Freispruch, wie vom Verteidiger gefordert, käme jedoch nicht in Frage. Die Richterin bezeichnete die Anlage als „unglaublich gefährliches Konstrukt, das vollkommen unbeherrschbar im Wald stand“.

(dpa)
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