Gekündigter HTW-Mitarbeiter erhält Entschädigung

Saarbrücken. Vor dem Arbeitsgericht Saarbrücken haben sich gestern die Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) und ein ehemaliger Mitarbeiter geeinigt. In den vergangenen zwölf Monaten hatte der Entlassene insgesamt vier Kündigungen erhalten. Eine davon erregte Aufsehen in einem Verfahren beim Saarländischen Oberlandesgericht

Saarbrücken. Vor dem Arbeitsgericht Saarbrücken haben sich gestern die Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) und ein ehemaliger Mitarbeiter geeinigt. In den vergangenen zwölf Monaten hatte der Entlassene insgesamt vier Kündigungen erhalten. Eine davon erregte Aufsehen in einem Verfahren beim Saarländischen Oberlandesgericht. Die Hochschule musste einräumen, dass eine Kündigung ausgesprochen wurde, nur weil der Angestellte eine Zeugenaussage machte, die der Hochschule nicht genehm war. Nach dem gestrigen Vergleich erhält der Vierfach-Gekündigte eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes im sechsstelligen Bereich. Bemerkenswert dabei ist, dass sich die Hochschule verpflichtete, ein Arbeitszeugnis auszustellen, im welchem Leistungen und Verhalten mit der Schulnote "sehr gut" gewürdigt werden. Dem Gekündigten wurde sogar angeboten, das Zeugnis selbst zu formulieren. Trotzdem hätte der Mitarbeiter lieber seinen Arbeitsplatz behalten.Indessen geht der Streit zwischen der HTW und ihrem ehemaligen Lehrbeauftragten und Aktionskünstler "Dr. K. Odie", 82, in eine neue Runde. Per einstweiliger Verfügung wehrt sich die Hochschule gegen Behauptungen des Künstlers in verschiedenen offenen Briefen. Die Sache ist beim Oberlandesgericht anhängig. Das Urteil soll am 15. Februar verkündet werden. Doch selbst wenn der Aktionskünstler den Prozess gewinnen sollte, ist die Sache nicht ausgestanden. Inzwischen ist eine neue Klage der Hochschule, ihres Personalchefs und des Rektors beim Landgericht anhängig. Es geht um Unterlassung von ehrverletzenden Äußerungen in den offenen Briefen und um das Verbot, E-Mails an Adressen der Domain @htw-saarland.de zu verfassen. Bei Zuwiderhandlung soll ein Ordnungsgeld bis zu 250 000 Euro oder Haft festgesetzt werden. jht

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