Gefeuerte SHG-Mitarbeiterin reicht Kündigungsschutzklage ein Gefeuerte SHG-Mitarbeiterin klagt gegen Kündigung

Saarbrücken · () Eine der beiden SHG-Mitarbeiterinnen, die den mutmaßlichen Urkundenfälscher Edgar Spengler-Staub (SPD) überführt hatten, hat jetzt eine Klage gegen ihre fristlose Kündigung durch die SHG-Geschäftsführung beim Arbeitsgericht eingereicht.

Wie ihr Anwalt Klaus-Eckhard Walker der SZ mitteilte, wolle seine Mandantin weiter für das Wohl der SHG arbeiten. Die beiden fristlos entlassenen SHG-Mitarbeiterinnen hatten herausgefunden, dass die Diplomurkunde der Universität Münster, die Spengler-Staub der SHG vorgelegt hatte, laut Universität gefälscht ist. Seine Mandantin habe ihre arbeitsrechtlichen Pflichten erfüllt, als sie die Weiterleitung einer geschwärzten Kopie der Urkunde an die Universität veranlasst habe. Damit habe sie zur Aufdeckung einer möglichen Straftat beigetragen, so Walker. Die SHG hatte die beiden Mitarbeiterinnen fristlos entlassen, da sie unberechtigterweise auf die Personal­akten zurückgegriffen hätten. Auch dies verneinte Anwalt Walker: Seine Mandantin sei Schulleiterin der Fachschule für Altenpflege. Deshalb habe sie Zugang zu Zeugnissen des Lehrbeauftragten Spengler-Staub gehabt.

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