Entscheidung des Saar-Verwaltungsgerichts Ermittlungen wegen gefälschter Impfpässe: Richter bestätigt Rauswurf der beschuldigten Polizistin

Saarbrücken/Saarlouis/Neunkirchen · Einen „schweren charakterlichen Mangel“ bescheinigt das Verwaltungsgericht in Saarlouis einer 32-Jährigen, die in ihrer Probezeit ihren Job als Polizistin verloren hatte. Sie hat sich dagegen gewehrt. Ein Richter wies ihren entsprechenden Eilantrag jetzt zurück.

 Eine Polizistin in Probezeit ist ihren Job los, weil sie mit ihrem Freund Impfpässe gefälscht haben soll. (Symbolbild)

Eine Polizistin in Probezeit ist ihren Job los, weil sie mit ihrem Freund Impfpässe gefälscht haben soll. (Symbolbild)

Foto: dpa/Stefan Puchner

Corona-Impfpässe gefälscht und für 100 Euro das Stück verkauft: Das soll eine Frau aus dem Saarland mit ihrem Freund getan haben.

Besonders brisant: Bei der 32-Jährigen, die sich mit diesen Vorwürfen konfrontiert sieht, handelt es sich um eine Polizistin. Die Beweislast scheint erdrückend, denn nach Ermittlerangaben entdeckte die Kripo bei ihr zu Hause und am Arbeitsplatz unter anderem bereits gefälschte sowie Blanko-Impfpässe. Die Staatsanwaltschaft in Saarbrücken nahm gegen sie und ihren Lebensgefährten entsprechende Ermittlungen wegen gewerbsmäßiger Urkundenfälschung auf.

Die Beschuldigte wurde deswegen bereits am 3. Dezember vom Dienst freigestellt. Für sie besonders heikel: Die Polizeikommissarin befand sich da noch in der Probezeit. Sie wurde deshalb aus dem Beamtenverhältnis entlassen. Dagegen wehrte sich die Saarländerin, die zuletzt in Neunkirchen bei der Polizei gearbeitet hatte.

Saar-Verwaltungsgericht weist Antrag der entlassenen Polizistin ab

Das saarländische Verwaltungsgericht in Saarlouis schmetterte jetzt ihren Eilantrag ab, mit dem sie gegen ihre Entlassung vorgehen wollte. Damit gab sie ihrem Dienstherrn Recht, sie noch in der Probezeit aus dem Beamtenverhältnis zu entlassen.

Der Richter begründete dies mit einem „schweren charakterlichen Mangel“, den die junge Frau offenbare. Schon allein der schwere Tatverdacht, mit gefälschten Impfausweisen gehandelt zu haben, rechtfertige den Jobverlust. Dafür sei ein abschließendes Gerichtsurteil über die ihr vorgeworfene Urkundenfälschung gar nicht vonnöten.

Die Indizien wiegen demnach schwer. Die Beweislast, dass Ermittler entsprechende Fälschungsutensilien bei ihr entdeckten, untermauern dies offensichtlich. So heißt es in einer Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtes: Einem Ungeimpften zu ermöglichen, sich mit falschen Dokumenten als geimpft auszugeben, sei ein „schweres, die Gesundheit anderer in erheblichem Maße gefährdendes Vorgehen“.

Gericht: Frau ist für Beruf als Polizistin ungeeignet

Damit gehe das Gericht davon aus, dass die Beschuldigte „für den Beruf der Polizeikommissarin ungeeignet sei“. Diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Denn die Frau hat zwei Wochen Zeit, bei der nächst höheren Instanz am Oberverwaltungsgericht Beschwerde einzulegen.

Auch der Justizausschuss des Landtags befasste sich bereits mit den Ermittlungen gegen die Polizistin. Wobei es einen weiteren Verdachtsfall gegen einen Kollegen gibt. Polizeipräsident Norbert Rupp und der damalige Innenminister Klaus Bouillon (CDU) nannten die Vorwürfe gegen die einstige Polizistin auch einen Vertrauensverlust und eine Verletzung der Reputation gegenüber der saarländischen Polizei.

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