"Gebühren müssen Kosten decken, dürfen keinen Gewinn erzeugen"
Auf welcher Grundlage setzt der EVS die Gebühren für die Müllentsorgung fest und welche gesetzlichen Vorgaben muss der Verband sich dabei einhalten?Lehmann: Grundlage der Gebührenfestsetzung ist die Abfallgebührensatzung in Verbindung mit der Abfallwirtschaftssatzung des EVS und die Vorschriften des kommunalen Abgabengesetzes
Auf welcher Grundlage setzt der EVS die Gebühren für die Müllentsorgung fest und welche gesetzlichen Vorgaben muss der Verband sich dabei einhalten?Lehmann: Grundlage der Gebührenfestsetzung ist die Abfallgebührensatzung in Verbindung mit der Abfallwirtschaftssatzung des EVS und die Vorschriften des kommunalen Abgabengesetzes. Daraus ergibt sich, dass die Gebühren, die EVS erhebt, seine Kosten decken müssen, er mit diesen Gebühren aber keinen Gewinn machen darf.
Welche Kosten müssen durch die Gebühren abgedeckt werden.
Lehmann: Verwaltung der überörtlichen Abfallentsorgung für alle saarländischen Kommunen - auch für die, die ihren Abfall selbst einsammeln. Abfalleinsammlung und -transport (Restmüll, Bioabfall, Sperrmüll, Altpapier und Problemstoffe). Betrieb der EVS-eigenen Abfallverbrennungsanlagen in Velsen und der Abfallanlage in Neunkirchen für alle saarländischen Kommunen, Aufbau und Betrieb eines flächendeckenden Netzes von Wertstoff-Zentren und Betrieb, Instandhaltung und Rekultivierung der Deponien in Illingen, Fitten und Ormesheim. Nachsorge für mehr als 30 stillgelegte Deponien, Information und Beratung der Kunden
Mitte 2008 haben die Gemeinderäte entschieden, welches Gebührensystem in ihrer Gemeinde ab 2011 angewandt wird. Hat der Verband damals auch über die zu erwartenden Gebühren informiert und wie lief diese Information speziell für den Gemeinderat Namborn ab?
Lehmann: Um den Stadt- und Gemeinderäten umfassende Grundlagen für ihre Entscheidung zu liefern, hat der EVS bereits im Herbst 2007 alle Ratsmitglieder persönlich zu Regionalkonferenzen eingeladenVorgestellt wurde dabei insbesondere die Anreizwirkung von Verwiege- und Leerungssystem und die Folgen für das konkrete Gebührensystem. Wie sich jetzt zeigt, kommen die damaligen Vorgaben der dezeitigen Wirklichkeit sehr nahe. Von den 27 Namborner Ratsmitglieder nahmen nur drei an der Regionalkonferenz am 10. September 2007 in Nonnweiler teil. Die EVS-Geschäftsführer besuchten damals auf Wunsch Ratssitzungen in fast allen Kommunen des Landes, um ausführlich zum Thema zu informieren. Aus Namborn kam nie eine Einladung. Am 19. Juni 2008 entschied sich der Gemeinderat Namborn mit 21 Ja-Stimmen und einer Gegenstimme für das Identsystem.
Gibt es erste Einschätzungen, ob das Ident-System, das seit Anfang des Jahres läuft, zu Mülleinsparungen führt?
Lehmann: Ja, die gibt es. Ein erster Vergleich des 1. Quartals 2011 mit dem 1. Quartal 2010 über das gesamte EVS-Entsorgungsgebiet hinweg zeigt, dass die Müllmenge im ersten Quartal 2011 knapp 30 Prozent unter der des Vorjahres liegt. Diese Werte entsprechen den bundesweiten Erfahrungen nach Systemumstellungen dieser Art. Auch in verschiedenen saarländischen Kommunen, die bereits früher eine Systemumstellung auf Verwiegung oder Leerungssystem vorgenommen haben, lässt sich Ähnliches belegen. Selbst wenn es also übers Jahr nochmals zu kleinen Verschiebungen kommen sollte, zeigt bereits diese erste Einschätzung, dass ein großes Reduzierungspotenzial vorhanden ist, das die Bürger auch gerne nutzen, um ihrerseits die eigenen Abfallgebühren zu reduzieren.