Gebrechliche Menschen dürfen mit dem Auto auf den Friedhof

Sulzbach. Die Behindertenbeauftragte der Stadt Sulzbach, Brigitte Atz, hat jetzt die Termine mitgeteilt, zu denen behinderte, kranke und alte Menschen einmal im Monat mit dem Auto auf dem Friedhof zum Grab ihrer Angehörigen fahren dürfen. Es geht um die Friedhöfe in Sulzbach, Altenwald und Neuweiler. Die Haupteingangstore sind von 9 bis 13 Uhr geöffnet

Sulzbach. Die Behindertenbeauftragte der Stadt Sulzbach, Brigitte Atz, hat jetzt die Termine mitgeteilt, zu denen behinderte, kranke und alte Menschen einmal im Monat mit dem Auto auf dem Friedhof zum Grab ihrer Angehörigen fahren dürfen. Es geht um die Friedhöfe in Sulzbach, Altenwald und Neuweiler. Die Haupteingangstore sind von 9 bis 13 Uhr geöffnet. Die Regelung gilt jeweils montags, und zwar am 2. Februar, 2. März, 6. April, 4. Mai, 8. Juni, 6. Juli, 3. August, 7. September, 5. Oktober, 2. November und 7. Dezember. red Weitere Infos bei Brigitte Atz unter Telefon (0 68 97) 35 73.

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