Für die Belange älterer Menschen in Merzig aktiv

Merzig. Der Stadtrat Merzig hat in seiner Sitzung am 24. Mai 2007 die Bildung eines Seniorenbeirates für die Kreisstadt beschlossen und die hierfür erforderliche Satzung verabschiedet. In dieser Satzung sind die Aufgaben, die Zusammensetzung und die Arbeitsweise des Gremiums festgelegt

Merzig. Der Stadtrat Merzig hat in seiner Sitzung am 24. Mai 2007 die Bildung eines Seniorenbeirates für die Kreisstadt beschlossen und die hierfür erforderliche Satzung verabschiedet. In dieser Satzung sind die Aufgaben, die Zusammensetzung und die Arbeitsweise des Gremiums festgelegt.

Erfahrungen einbringen

Vor dem Hintergrund der demografischen Veränderungen in unserer Gesellschaft soll damit für die älteren Bürger der Stadt die Möglichkeit geschaffen werden, ihre Erfahrungen, Fähigkeiten und Kenntnisse in die kommunalen Entscheidungsprozesse einzubringen, die Interessen ihrer Bevölkerungsgruppe gegenüber dem Stadtrat, dem Oberbürgermeister und der Öffentlichkeit zu vertreten und an der Gestaltung und Verbesserung der Lebensverhältnisse der Senioren in Merzig aktiv mitzuwirken.

Dem Seniorenbeirat sollen neben zwei vom Stadtrat unmittelbar entsandten und den von den Wohlfahrtsverbänden benannten Mitgliedern auch Bürger im Seniorenalter angehören, die sich an der Arbeit des Gremiums berteiligen wollen. Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die am 18. Oktober 2012 das 60. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Merzig gemeldet sind, können sich um die Mitgliedschaft im Merziger Seniorenbeirat bewerben. Die Bewerbungen sind bis spätestens zum 10. September an den Oberbürgermeister der Kreisstadt Merzig, Brauerstraße 5, 66663 Merzig, zu richten.Der Seniorenbeirat hat bis zu 18 Mitglieder. In seiner Sitzung am 18. Oktober wird der Stadtrat aus den Bewerbungen die über die beiden vom Stadtrat unmittelbar benannten Vertreter und die von den Wohlfahrtsverbänden entsandten Mitglieder hinaus verbleibenden Sitze nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl vergeben.

Amtszeit von fünf Jahren

Bei dieser Wahl nicht berücksichtigte Bewerber oder Bewerberinnen rücken bei einem eventuellen Ausscheiden der ursprünglich gewählten Mitglieder in der Reihenfolge des Wahlergebnisses als Mitglied im Seniorenbeirat nach.

Die Amtszeit des Seniorenbeirates beträgt fünf Jahre. Sie beginnt einen Monat nach der Beschlussfassung des Stadtrates über die Berufung der zusätzlichen Mitglieder. red

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