Urteil nach Schlägerei in Saarbrücken Haftstrafe für Fußtritt gegen Kopf eines Bewusstlosen

Saarbrücken · Das Landgericht Saarbrücken hat einen 20 Jahre alten Serben aus dem Saarland nach einer Schlägerei vor einer Diskothek in Saarbrücken wegen versuchten Totschlags und schwerer Körperverletzung zu fünfeinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt.

Der Angeklagte hatte mit voller Wucht gegen den Kopf eines Mannes getreten, der bewusstlos vor ihm auf dem Boden lag. Ein Mitangeklagter hatte das Opfer zuvor niedergeschlagen. Der Schläger ist 22 Jahre alt und Deutscher. Er wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu einem Jahr und zehn Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Das 35 Jahre alte Opfer der beiden Männer wurde am Kopf so schwer verletzt, dass der Mann dauerhaft zu einem Schwerstpflegefall geworden ist.

Die Tat ereignete sich im Juni 2018 mitten in der Landeshauptstadt. Sie gehört zu einer Reihe von Gewaltdelikten von jungen Männern mit Migrationshintergrund, die damals für Schlagzeilen sorgte und eine Diskussion über die Sicherheit in Saarbrücken angestoßen hat. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen kannten sich der ältere Angeklagte und das spätere Opfer schon länger. Der 35-Jährige war demnach Türsteher in einer Diskothek in Saarbrücken und soll dem 22-Jährigen dort den Eintritt verwehrt haben. Sobald sich die beiden dann wieder zufällig in der Stadt trafen, habe es verbalen Streit gegeben. So auch am Morgen des 16. Juni. Der angeklagte 22-Jährige habe dabei seinem Gegenüber mit dem Ellbogen einen massiven Schlag gegen Kopf und Kinn versetzt. Ein Knock-Out. Der Mann sei sofort bewusstlos geworden und ungebremst mit dem Hinterkopf auf dem Boden aufgeschlagen.

Als der Mann bewusstlos auf dem Boden lag, sei plötzlich der 20-jährige Angeklagte aktiv geworden. Der ehemalige Fußballer und Football-Spieler wog damals rund 120 Kilo, war noch Schüler und lebte bei seiner Familie. Und er tat das Unfassbare, so die Richter. Wohl aus einer Mischung von alkoholischer Enthemmung und der Dynamik der Ereignisse habe sich eine „leider oft typische Eskalation“ ergeben. Der junge Mann habe ein, zwei Schritte Anlauf genommen und mit voller Wucht gegen den Kopf des Bewusstlosen getreten. Durch diese Gewalt habe der 35-Jährige ein schweres Schädel-Hirn-Trauma erlitten. Seine Schädelplatte brach.

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