Fünf Jahre im Spiegel von SZ-Schlagzeilen

"Aufbruch mit kleinen und großen Problemen" (SZ vom 29. Dezember 2004). "Punkt zwölf Uhr am Dienstag haben Torsten Brandes für die Agentur für Arbeit Neunkirchen und Hans-Werner Backes für den Landkreis Neunkirchen den Vertrag über die Gründung und Ausgestaltung ihrer Arbeitsgemeinschaft (Arge) im Landratsamt unterzeichnet

"Aufbruch mit kleinen und großen Problemen" (SZ vom 29. Dezember 2004). "Punkt zwölf Uhr am Dienstag haben Torsten Brandes für die Agentur für Arbeit Neunkirchen und Hans-Werner Backes für den Landkreis Neunkirchen den Vertrag über die Gründung und Ausgestaltung ihrer Arbeitsgemeinschaft (Arge) im Landratsamt unterzeichnet. Die Arge wird ab Januar das Arbeitslosengeld II auszahlen und sich um Arbeitsvermittlung, Qualifizierung und Zusatzjobs für Arbeitslose, die unter das Hartz IV-Gesetz fallen, kümmern." "Scham lässt schweigen" (SZ vom 23. März 2005). "Ein-Euro-Jobbern fällt es nicht immer leicht, über sich zu reden. Arbeitslosigkeit nagt am Selbstwertgefühl. Das war während des SZ-Besuch bei der Kleiderbörse Neunkirchen des Diakonischen Werks zu spüren." "Ein Euro-Jobs auf dem Prüfstand" (SZ vom 29. November 2005). Die Palette der Einsatzfelder der Ein-Euro-Jobber beginnt sich auszuweiten - weg vom Bereich Grünarbeiten. Und die Arge-Geschäftsführerin Katja Sauerbrey stellt fest: "Wenn eine echte Chance auf einen Arbeitsplatz im ersten Arbeitsmarkt besteht, ist der Weg über eine Arbeitsgelegenheit nicht das passende Mittel. Da gibt es andere Instrumente wie Lohnkostenzuschüsse oder Betriebspraktika. Arbeitsgelegenheiten bieten zum einen die Möglichkeit des Zuverdiensts, um beispielsweise eine Wohnung zu halten und nicht eine billigere suchen zu müssen. Dann sind Arbeitsgelegenheiten ein Test, wer wirklich noch erwerbsfähig ist. Sie erhalten grundsätzlich Beschäftigungsfähigkeit überhaupt und steuern der Dequalifikation entgegen." "Wut mit viel Sprengkraft" (SZ vom 27. Juni 2006). In einer Gesprächsrunde der SZ mit Erwerbslosen wird viel Unverständnis über Hartz IV-Regelungen laut, auch über die Ein-Euro-Jobs. Ein gelernter Elektrotechnik-Ingenieur sprach von "sinnlosester" Tätigkeit: "Sie hätten den Auftrag bekommen, einen Tennisplatz zu entwildern. Die Befriedigung über diese scheinbar sinnvolle Tätigkeit verflog schnell, als sich herausstellte, dass der Platz gar nicht gebraucht wurde, sondern gleich wieder verwildern durfte, um der nächsten Gruppe Arbeit zu geben." "Viele sind resigniert" (SZ vom 28. Juni 2006). "Wer zu uns kommt, dem fällt das nicht leicht", sagt Geschäftsführerin Katja Sauerbrey. "Wir sehen oft gesenkte Köpfe. Aggressives Verhalten ist die Minderheit. Die Mehrheit neigt eher zu Resignation, gar Rückzug auch aus dem gesellschaftlichen Leben." Feststellen der Bedürftigkeit, ergänzt Kollegin Christine Steimer, das gehe mit Verlust der Würde einher, alles offen legen, die eigenen Lebensumstände nicht mehr bestimmen." "Richterspruch verunsichert die Mitarbeiter" (SZ vom 1. Februar 2008). "20. Dezember 2007: Das Bundesverfassungsgericht entscheidet, dass die Arbeitsgemeinschaften (Argen) aus Kommunen und Arbeitsagenturen verfassungswidrig sind. Bis 2010 muss der Gesetzgeber die Aufgaben und Zuständigkeiten neu regeln." "Ein Gefühl der Enttäuschung und auch der Unsicherheit habe sich nach dem Richterspruch unter den Mitarbeitern der Arge eingestellt, räumen die Geschäftsführerinnen Katja Sauerbrey und Christine Steimer ein." "Job-Chance für Hartz-IV-Leute sinkt" (SZ vom 15. September 2009). "Wir versuchen, für die Arbeitslosen gezielt Bereiche zu erschließen, die nicht so stark von der Wirtschaftskrise betroffen sind", erklärt Geschäftsführerin Katja Sauerbrey. Das heißt im Dienstleistungsbereich: Hauswirtschaft, Pflege und Gesundheit, Reinigungsgewerbe. cle

StichwortEin-Euro-Jobs: Im Gesetzestext zu den Arbeitsgelegenheiten heißt es im Sozialgesetzbuch II, Paragraf 16d (Auszug): "Für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die keine Arbeit finden können, sollen Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden. Werden Gelegenheiten für im öffentlichen Interesse liegende zusätzliche Arbeiten gefördert, ist den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zuzüglich zum Arbeitslosengeld II eine angemessene Entschädigung für Mehraufwendungen zu zahlen; diese Arbeiten begründen kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts."

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