Früherer Sexualstraftäter Walter H. darf das Saarland nicht verlassen

Saarbrücken. Der frühere Sexualstraftäter Walter H., der im Mai auf Anweisung des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe aus der nachträglichen Sicherungsverwahrung entlassen wurde, wird weiterhin rund um die Uhr von der Polizei überwacht. Derzeit sind insgesamt 14 Beamte in zwei Zwölf-Stunden-Schichten eingesetzt, teilte das Innenministerium auf Anfrage unserer Zeitung mit. Walter H

 Walter H. (rechts) und ein Kripobeamter in Saarbrücken. Foto: bub

Walter H. (rechts) und ein Kripobeamter in Saarbrücken. Foto: bub

Saarbrücken. Der frühere Sexualstraftäter Walter H., der im Mai auf Anweisung des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe aus der nachträglichen Sicherungsverwahrung entlassen wurde, wird weiterhin rund um die Uhr von der Polizei überwacht. Derzeit sind insgesamt 14 Beamte in zwei Zwölf-Stunden-Schichten eingesetzt, teilte das Innenministerium auf Anfrage unserer Zeitung mit.

Walter H. selbst wehrt sich derweil nach Angaben seines Verteidigers Michael Rehberger gegen einen Beschluss des Landgerichts Saarbrücken, wonach er nur mit ausdrücklicher Genehmigung der so genannten Führungsaufsicht das Saarland verlassen dürfe. H. wollte angeblich Weihnachten in England verbringen. Rehberger hat gegen die Entscheidung des Landgerichts sofortige Beschwerde beim Strafsenat des Oberlandesgerichtes eingelegt. Zudem steht auch noch eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes in Saarlouis aus. Das Verwaltungsgericht hatte im Eilverfahren die Dauerüberwachung des 62-Jährigen für eine Übergangszeit genehmigt. Auch gegen diese Entscheidung hat Rehberger Beschwerde eingelegt.

Durch die permanente Polizeibegleitung des Mannes, der von Gutachtern als gefährlich eingestuft wird, sind dem Saarland bislang Kosten in Höhe von rund 2,3 Millionen Euro entstanden. Das Innenministerium beziffert den täglichen Aufwand für Personal und Sachkosten bei 14 eingesetzten Beamten auf 10 800 Euro. In den ersten Monaten waren sogar 16 Polizisten eingesetzt. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hatte bereits im Sommer darauf hingewiesen, dass die Dauerüberwachung, deren Notwendigkeit nicht angezweifelt wird, die Personalnot bei der Saar-Polizei massiv verschärfe. Damals hieß es, es seien deswegen bereits über 10 000 Überstunden angefallen.

Walter H. lebt derzeit in einem einfachen Saarbrücker Hotel. Seine Bewacher sind im Nachbarzimmer einquartiert. Das Zimmer kostet pro Nacht 60 Euro. Diese Kosten zahlt die Justizkasse. Rehberger kritisiert, es habe seit Monaten keine Aktivitäten der zuständigen Stellen mehr gegeben, für seinen Mandanten eine andere Bleibe zu finden. mju

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